Rosenberg zur MAD-Chefin ernannt - Erste Frau an Spitze von Nachrichtendienst

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Deutschland,

Erstmals leitet eine Frau einen der Nachrichtendienste des Bundes: Die Juristin Martina Rosenberg ist am Freitag von Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) zur Präsidentin des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) ernannt worden.

Ministerin Kramp-Karrenbauer
Ministerin Kramp-Karrenbauer - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Wechsel soll Dynamik im Kampf gegen Rechtsextremismus in der Bundeswehr bringen.

Der Wechsel an der Spitze des Amtes soll nach Angaben des Ministeriums «zusätzliche Dynamik in die Bekämpfung von Rechtsextremismus in den Streitkräften bringen». Rosenberg war zuvor als sogenannte Bundeswehrdisziplinaranwältin am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig tätig.

Dem MAD komme neben vielfältigen anderen Aufgaben gerade in der Bekämpfung von Rechtsextremismus in der Bundeswehr eine herausgehobene Rolle zu, betonte Kramp-Karrenbauer. Sie sei überzeugt, dass Rosenberg eine «besonders geeignete Präsidentin» für die Weiterentwicklung des Militärischen Abschirmdienstes sei. Neben anderen Anstrengungen sei «auch dies ein deutliches Signal, dass es in der Bundeswehr keine Toleranz für verfassungsfeindliches Verhalten und Extremisten gibt», so die Ministerin.

Kramp-Karrenbauer hatte Ende September die Ablösung des bisherigen MAD-Chefs Christof Gramm bekannt gegeben. Sie begründete dies unter anderem damit, dass beim MAD nun eine «neue Phase» im Kampf gegen Rechtsextremismus beginnen solle. In jüngster Zeit waren vermehrt Fälle von mutmasslich rechtsextremen Umtrieben in der Bundeswehr publik geworden.

Rosenberg trat nach Ministeriumsangaben im Oktober 2000 nach Abschluss ihres Jurastudiums in die Bundeswehrverwaltung ein. Tätig war sie dort unter anderem als Rechtsberaterin, Geheimschutzbeauftragte, als Referatsleiterin in der Personalabteilung des Verteidigungsministeriums und als Leiterin des Parlaments- und Kabinettsreferats. Im Jahr 2018 wurde sie zur Bundeswehrdisziplinaranwältin ernannt. Als solche war sie die Fachvorgesetze aller Wehrdisziplinaranwaltschaften der Bundeswehr.

Der MAD ist neben dem Verfassungsschutz und dem Bundesnachrichtendienst der dritte Geheimdienst des Bundes. Sein Zuständigkeitsbereich ist die innere Sicherheit der Bundeswehr. Zu seinen Aufgaben zählt es, «extremistisch denkende Menschen in den eigenen Reihen ausfindig zu machen, diese zu beobachten und deren Bestrebungen gegen die Bundeswehr abzuwenden», wie es auf der Internetseite des MAD heisst. Dabei kann er nachrichtendienstliche Mittel wie etwa die verdeckte Nachrichtenbeschaffung anwenden.

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