Rechtsextremer «III. Weg» muss «Hängt die Grünen»-Plakate entfernen

    AFP
    AFP

    Deutschland,

    Die rechtsextreme Partei "Der III.

    «Der III. Weg» scheitert vor Gerichten.
    «Der III. Weg» scheitert vor Gerichten. - AFP/Archiv

    Das Wichtigste in Kürze

    • Partei scheitert zudem in Karlsruhe mit Eilantrag zu Entsperrung bei Facebook.

    Weg" ist am Dienstag vor mehreren deutschen Gerichten gescheitert. Das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen entschied, dass Wahlplakate mit der Aufschrift "Hängt die Grünen" entfernt werden müssen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnte die vorläufige Entsperrung der Facebookseite der Partei ab.

    Das Oberverwaltungsgericht hob damit ein anderslautendes Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz auf. Dieses hatte in der vergangenen Woche entschieden, dass gleichlautende Plakate im sächsischen Zwickau mit einem Abstand von mindestens hundert Metern von denen der Grünen entfernt hängen bleiben dürfen.

    Dagegen legte die Stadt Zwickau, die ursprünglich das Abhängen der Plakate angeordnet hatte, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein - mit Erfolg. Das Plakat erfülle den Tatbestand der Volksverhetzung und sei «geeignet, den öffentlichen Frieden durch Aufstacheln zum Hass sowie durch einen Angriff auf die Menschenwürde der Mitglieder der Grünen zu stören», entschied das Gericht.

    Zwar gewährleiste die grundrechtlich geschützte Meinungsfreiheit in der öffentlichen Auseinandersetzung - zumal im politischen Meinungskampf - auch das Recht, in überspitzter und polemischer Form Kritik zu äussern. «Bei evidenter Verwirklichung nicht nur unbedeutender Strafvorschriften muss die Meinungsfreiheit der Partei aber hinter den Schutz der öffentlichen Sicherheit zurücktreten», erklärte das Gericht aber.

    Ob das Plakat einen ernstgemeinten Aufruf zur Tötung von Menschen enthält, liess es offen. Das Plakat erfülle aber den objektiven Tatbestand der Volksverhetzung, hiess es. Der OVG-Beschluss ist unanfechtbar.

    Zuvor hatte auch in Bayern das Landgericht München I der rechtsextremen Partei mit einstweiliger Verfügung das Aufhängen von Wahlplakaten mit dieser Aufschrift untersagt. Die Entscheidung gilt bundesweit, wie eine Gerichtssprecherin am Montag sagte. Begründet wurde das Verbot unter anderem damit, dass der Slogan als Aufforderung zu einer Straftat zu verstehen ist.

    Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wiederum lehnte den Eilantrag von «Der III. Weg» ab, die Facebookseite der Partei bis zum amtlichen Endergebnis der Bundestagswahl entsperren zu lassen. Die Partei erkläre nicht ausreichend, weswegen ihr Ansprüche gegenüber Facebook zustehen sollten, begründete das Gericht seine Entscheidung.

    Mehr zum Thema:

    Kommentare

    Weiterlesen

    cyber
    185 Interaktionen
    Nach Kühlsystemen
    Krakau Schiesserei
    151 Interaktionen
    Schüsse in Krakau

    MEHR IN POLITIK

    Insel Gheschm
    1 Interaktionen
    Teheran
    1 Interaktionen
    Jerusalem
    Dana White
    22 Interaktionen
    Jobangebot

    MEHR AUS DEUTSCHLAND

    Bundesliga Bayern München BVB
    Bundesliga
    laschet
    11 Interaktionen
    Wie Meloni
    schah
    14 Interaktionen
    Demonstrationen
    Miro Muheim HSV
    6 Interaktionen
    Hammer-Tor