Rechtsexperten sind dem erlassenen Verfassungsgrundsatz gegenüber kritisch. Verschiedene Punkte darin lösen Bedenken aus.
Ungarn
Brüssel: Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban trifft zum EU-Gipfel im Gebäude des Europäischen Rates ein. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein ungarischer Verfassungsgrundsatz bereitet Rechtsexperten Kopfschmerzen.
  • Beispielsweise soll das Geschlecht bei der Geburt unveränderbar definiert werden.
  • Gleichgeschlechtlichen Paaren ist es verboten, ein Kind zu adoptieren.

Rechtsexperten des Europarats haben Bedenken zu einem Verfassungszusatz in Ungarn geäussert, der die Rechte von LGBTQI+ weiter einschränken könnte. Kritisch sieht die Venedig-Kommission etwa, dass das Geschlecht eines Kindes bei der Geburt unveränderbar festgelegt wird. Dies solle abgeändert oder aufgehoben werden. Um Transgendern nicht die Anerkennung ihres Geschlechts zu verwehren, wie es in einer am Montag veröffentlichten Stellungnahme hiess.

Die Abkürzung LGBTQI+ steht für Lesben, Schwule, Bisexuelle, queere, Trans- und andere nicht-heterosexuelle Menschen. Beziehungsweise Menschen, die sich nicht mit dem traditionellen Rollenbild von Mann und Frau identifizieren. Sie kämpfen für andere gesellschaftlichen Normen rund um Geschlecht und Sexualität.

Neuer Verfassungsgrundsatz in Ungarn

Ungarn hatte im Dezember den neuen Verfassungszusatz eingeführt. Dieser schliesst auch die Adoption eines Kindes durch gleichgeschlechtliche Paare aus. «Der Vater ist Mann, die Mutter ist Frau», heisst es im Text des Dokuments. Das Fachgremium sah darin allerdings nur rechtliche Bedenken.

Ob Teile des Verfassungszusatz letztlich konform mit den Menschenrechten sind, hängt von den Gesetzen ab, die auf dem Zusatz beruhen. Besorgt sei man allgemein aber, dass es keine öffentliche Beratung zu der Änderung gegeben habe.

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