Ermittler sollen künftig von Computern geschaffene kinderpornografische Bilder verwenden dürfen, um sich Zugang zu pädophilen Netzwerken im Internet zu verschaffen.
Tatort Internet
Tatort Internet - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Computergenerierte Bilder sollen Zutritt zu Chat-Gruppen erleichtern.

Darauf einigten sich die Fachpolitiker der grossen Koalition, wie am Donnerstag in Berlin bekannt wurde. Damit soll eine Hürde beseitigt werden, die bislang die Ermittlungsarbeit behindert: Denn Chat-Gruppen von Pädophilen verlangen von Neuzugängen oftmals das Hochladen von Bildern mit kinderpornografischem Inhalt. Polizeiermittler dürfen dies aber nicht tun, weil solche Bilder strafbar sind.

Nach den Plänen der Koalition sollen sich die Ermittler künftig mit Fotos, die am Computer generiert werden, Zutritt zu solchen Chat-Gruppen verschaffen können. Diese Fotos zeigen keine realen kinderpornografischen Inhalte.

Der CSU-Rechtspolitiker Alexander Hoffmann verwies auf gute Erfahrungen von Ermittlern in Grossbritannien und den USA mit solchen Computerbildern. Es müsse «alles getan werden, um so schnell wie möglich an die Täter zu kommen, um weitere Taten unterbinden zu können», erklärte er. «Die bisherigen Regelungen reichen hierfür in unserer digitalen Welt nicht aus.»

Die Neuregelung soll in das Gesetz über Cybergrooming einfliessen, das derzeit in den Bundestagsausschüssen beraten wird. Cybergrooming ist die gezielte Kontaktaufnahme von Erwachsenen zu Minderjährigen im Internet zur Anbahnung sexueller Handlungen. Künftig soll anders als bisher bereits der Versuch strafbar sein.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

InternetComputerGesetz