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Parlamentsaufsicht rügt Bund wegen Panzer-Verkauf durch Ruag

Keystone-SDA
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Bern,

Nach den Ungereimtheiten im Zusammenhang mit Verkäufen von Leopard-1-Panzern nach Deutschland hat die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats Mängel bei der Steuerung der Rüstungsfirma Ruag MRO durch den Bund festgestellt. Sie kritisiert den Umgang des Bundes mit einer Whistleblower-Meldung sowie zu späte Compliance-Vorgaben.

RUAG und REGA an der Bönigenstrasse 17 in Wilderswil.
RUAG und REGA an der Bönigenstrasse 17 in Wilderswil. - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Auslöser der Untersuchung durch die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) waren Ungereimtheiten bei einem geplanten Verkauf von 96 Leopard-1-Panzern im Jahr 2023 durch die Ruag nach Deutschland. Mindestens ein ehemaliger leitender Angestellter der Ruag, der Funktionen in der Schweiz und in Deutschland auf sich vereinte, soll in den Skandal verwickelt sein. Zusammen mit seiner Frau und einem deutschen Mittelsmann soll er Armeematerial veruntreut haben.

Im Februar 2025 veröffentlichte Berichte der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) legten nahe, dass es bei den Geschäften zu den Leopard-Kampfpanzern um einen möglichen Schaden im hohen zweistelligen Millionenbereich geht. Sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz wurden Strafverfahren eröffnet.

Die am Freitag veröffentlichten Abklärungen der GPK-S stellen eine Ergänzung zu den Berichten der EFK dar, die neben Unregelmässigkeiten innerhalb der Ruag MRO auch Mängel in der Governance von Ruag durch den Eigner – also das Verteidigungsdepartement (VBS) – festgestellt hatte.

Genau wie die EFK kam die GPK-S zum Schluss, dass das VBS eine Whistleblower-Meldung vom August 2019 «suboptimal behandelt» habe. Ein Whistleblower hatte dem Ruag-Verwaltungsrat damals «potenziell betrügerische Geschäfte» gemeldet.

Für die Kommission ist «nur schwer nachvollziehbar», dass das VBS 2019 nicht erkannte, dass in der Stellungnahme der Ruag-Geschäftsleitung die Entkräftung des wichtigsten Vorwurfs aus der Whistleblowing-Meldung fehlte, nämlich die Veräusserung von Material deutlich unter Marktpreisen.

Der Bundesrat habe zudem die zu positive Berichterstattung des Verwaltungsrats des Konzerns und dessen Zielbeurteilung zu wenig kritisch hinterfragt, schreibt die Kommission. Auch hier folgte sie der EFK. In der Folge sei so auch der Bericht des Bundesrats an die Aufsichtskommissionen zu positiv ausgefallen.

Entsprechend fordert die GPK-S «weitere Bemühungen seitens des Bundesrates, um eine transparente und kritische Information der parlamentarischen Oberaufsicht zu gewährleisten».

Obwohl der Bundesrat nach der Postautoaffäre entschieden hatte, dass die strategischen Ziele aller bundesnahen Unternehmen künftig das Vorhandensein eines Compliance-Managementsystems vorgeben sollten, verzichtete er zunächst auf die Aufnahme eines entsprechenden Ziels für die Ruag MRO. Ein solches nahm er nach Ansicht der GPK-S zu spät auf, nämlich erst im Hinblick auf die laufende Strategieperiode 2024-2027.

Trotz der Bringschuld der Führungsorgane bundesnaher Unternehmen liegt es nach Ansicht der Kommission denn auch am Bundesrat, dafür zu sorgen, dass die Eignerstellen Compliance-Themen regelmässig mit dem Unternehmen besprechen.

Die GPK-S anerkennt zwar, dass das VBS als Eigner im Nachgang zu den Prüfungen der EFK bereits verschiedene Verbesserungen an den ständigen Gesprächsformaten zur Steuerung der Ruag angestossen hat. Die Kommission sieht hier dennoch weiterhin Handlungsbedarf: Sie fordert, dass das VBS «den Informationsfluss zwischen Unternehmen und Eignervertreter hinsichtlich politisch sensibler Vorkommnisse oder Vorhaben weiter verbessert und proaktiver gestaltet».

Der Kommission stellen sich laut Communiqué zudem Fragen bezüglich der Angemessenheit der Corporate Governance des Bundes und des dualen Steuerungsmodells. Hinsichtlich Letzterem nehmen das zuständige Fachdepartement – bei der Ruag das VBS – und die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) die verwaltungsinterne Verantwortung als Eignerstellen gemeinsam wahr.

Die GPK-S hat deshalb ein Postulat eingereicht. Mit dem Vorstoss soll der Bundesrat mit einer grundlegenden Prüfung des aktuellen Systems beauftragt werden. Zu entscheiden hat noch der Ständerat.

Zudem sollen mögliche Alternativen wie die Einsetzung einer einzigen zentralen Stelle für die Vorbereitung und Koordination aller eignerpolitischen Geschäfte zuhanden des Bundesrates geprüft werden.

Weiter will die GPK-S, dass der Bundesrat mit der Anpassung der Rechtsform der Ruag MRO nicht nur die überholte rechtliche Ausgestaltung den tatsächlichen Gegebenheiten anpasst, «sondern dass er diesen Prozess strategisch nutzt, um die Erkenntnisse aus den Prüfungen der EFK und aus den Abklärungen der GPK-S umzusetzen».

So oder so: Parallel zu den Abklärungen der Kommission liefen verschiedene Untersuchungen in dem Fall – etwa eine umfassende forensische Untersuchung durch die Anwaltskanzlei Niederer Kraft Frey AG sowie die Querschnittsprüfung der EFK zur Besetzung der Aufsichts- und Kontrollgremien. Und die Kommission komme gegebenenfalls auf deren Ergebnisse zurück.

Kommentare

User #4170 (nicht angemeldet)

Das war einmal ein guter Entscheid des Bundes. Diese Panzer könnten bald ihren Zweck in der Ukraine erfüllen und viele Zivilisten vor dem Tod bewahren. Hehehe. LOL.

User #1792 (nicht angemeldet)

Viola die absolute Katastrophe aber easy einfach mwst erhöhen die Bürger bezahlen das ja wieder mal

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