Oberverwaltungsgericht kippt Beschränkungen in NRW-Einzelhandel

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    Deutschland,

    Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat die Corona-Beschränkungen im Einzelhandel teilweise gekippt.

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    Das Wichtigste in Kürze

    • Kundenbegrenzung pro Quadratmeter und Terminbuchung entfallen.

    Wie das Gericht am Montag mitteilte, entfallen ab sofort die Kundenbegrenzung pro Quadratmeter sowie die bislang erforderliche Terminbuchung. Die Regelungen verstossen nach Auffassung des Gerichts «in ihrer derzeitigen Ausgestaltung» gegen den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.

    Auf Grundlage der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes können seit dem 8. März wieder alle Einzelhändler öffnen. Für die bereits zuvor von der Schliessung ausgenommenen Geschäfte wie etwa Supermärkte liess die Verordnung einen Kunden pro zehn beziehungsweise 20 Quadratmeter Verkaufsfläche zu. Im übrigen NRW-Einzelhandel wurde hingegen der Zutritt auf einen Kunden pro 40 Quadratmeter nach vorheriger Terminvergabe festgelegt. Diese Regelung setzte das OVG nun ausser Vollzug.

    Bei der Pandemiebekämpfung bestehe zwar ein Gestaltungsspielraum des Verordnungsgebers, erklärte das Gericht. Der Verordnungsgeber überschreite aber seinen Spielraum, wo ein einleuchtender Grund für eine weitere Differenzierung fehle. Der Beschluss ist unanfechtbar.

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