Der Streit um Muezzin-Gebetsrufe in Oer-Erkenschwick beschäftigt ab Mittwoch (10.00 Uhr) das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster.
Justitia
Justitia - AFP/Archiv
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Laut OVG wurde das Paar nicht von der Lautstärke, sondern dem Inhalt der Gebete gestört..

Im Februar 2018 gab das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen einem Ehepaar recht, das gegen die Gebetsrufe in seiner Nachbarschaft vorging. Mit einer Ausnahmegenehmigung der Stadt durfte der Muezzin der örtlichen Ditib-Gemeinde damals jeden Freitag für maximal 15 Minuten zum Gebet rufen.

Laut OVG wurde das Paar nicht von der Lautstärke, sondern dem Inhalt der Gebete gestört. Öffentlich verbreitete Religionsbekenntnisse wie «Gott ist gross» störten das christliche Paar in seiner negativen Religionsfreiheit, also in dem Recht, nicht an religiösen Riten wie Gebeten teilnehmen zu müssen. Das Verwaltungsgericht entschied, dass die Interessen der Bürger missachtet wurden. Die Ausnahmegenehmigung wurde zurückgezogen. Die Stadt Oer-Erkenschwick legte daraufhin Berufung ein. Nun wird das Verfahren neu aufgerollt.

Ad
Ad