Nordrhein-Westfalen führt 2G-Regelung für Kultur und Freizeit ein

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Deutschland,

In Nordrhein-Westfalen dürfen ab Mittwoch wegen der steigenden Corona-Infektionszahlen nur noch Geimpfte und Genesene an Kultur- und Freizeitveranstaltungen teilnehmen.

Tafel an einem Restaurant in Berlin
Tafel an einem Restaurant in Berlin - AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Land verschärft Coronaregeln für Klubs und Diskotheken.

Mit der angepassten Coronaschutzverordnung des Landes tritt unter anderem eine 2G-Regelung für Museen, Ausstellungen, Konzerte und Tierparks in Kraft, wie das Landesgesundheitsministerium am Dienstag bekanntgab. In Einrichtungen mit besonders hohem Infektionsgeschehen müssen Geimpfte und Genesene zusätzlich ein negatives Testergebnis nachweisen.

Im Grunde genommen bedeute die Neuregelung, dass Geimpfte nur «noch in Geschäfte gehen können und ansonsten im Bereich ausserhalb der Arbeit weitestgehend von gesellschaftlichen Veranstaltungen ausgeschlossen sind», sagte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Rechtfertigen liessen sich die verschärften Massnahmen damit, dass derzeit eine «Pandemie der Ungeimpften» herrsche.

Die 2G-Regelung gilt gemäss der neuen Verordnung auch für Schwimmbäder und Wellnesseinrichtungen. Auch Sportveranstaltungen, Weihnachtsmärkte und Volksfeste dürfen nur noch von Geimpften und Genesenen besucht werden. Einen zusätzlichen negativen Schnelltest oder PCR-Test müssen etwa Besucher von Klubs, Diskotheken oder etwa Karnevalsfeiern vorlegen.

Mit der neuen Regelung setzt die Landesregierung die Beschlüsse der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der vergangenen Woche um. Die Verordnung gilt bis zum 21. Dezember.

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