Le Pen legt Revision ein und hält an Kandidatur fest
Marine Le Pen hält nach ihrem Schuldspruch an der Präsidentschaftskandidatur fest und geht in Revision – ein riskantes Manöver.

Das Pariser Berufungsgericht hat Marine Le Pen wegen Veruntreuung von EU-Geldern erneut verurteilt, wie der «Tagesspiegel» berichtet. Die Rechtsnationale erhielt drei Jahre Haft, davon ein Jahr in Form einer elektronischen Fussfessel.
Das Gericht entzog ihr das passive Wahlrecht für 15 Monate, weitere 30 Monate wurden zur Bewährung ausgesetzt. Da diese Strafe bereits seit März 2025 vorläufig angewendet wurde, gilt sie als verbüsst.
Eine Kandidatur bei der Präsidentschaftswahl im April 2027 wäre damit formal wieder möglich. Le Pen kündigte noch am Abend im Sender TF1 an, antreten zu wollen – und Revision einzulegen.
Risiko für Le Pen: Urteil könnte sich verschärfen
Die angekündigte Revision birgt erhebliche juristische Risiken, berichtet «beck-aktuell». Sollte das Kassationsgericht das Berufungsurteil kippen, könnte das verschärfte Ersturteil mit fünfjährigem Wahlrechtentzug wieder in Kraft treten.
In Juristenkreisen ist umstritten, ob der ursprüngliche fünfjährige Entzug des passiven Wahlrechts dann wieder greifen würde. Das Kassationsgericht hat angekündigt, noch vor der Wahl zu entscheiden.
Ein Vorteil der Revision: Während des Verfahrens ruht die Pflicht zum Tragen der Fussfessel. Le Pen könnte also bis zum neuen Urteil uneingeschränkt Wahlkampf führen, so der «Tagesspiegel».
Scharfe Reaktionen aus dem politischen Lager
Kritik kam prompt vom ehemaligen Premierminister Gabriel Attal, der auf die «moralische Dimension» einer zweifach verurteilten Kandidatin verwies. Othman Nasrou von den Républicains warf Le Pen vor, sie nehme «die Demokratie als Geisel» und beschädige die Institutionen.

Ob Jordan Bardella als Alternativkandidat einspringt, bleibt vorerst offen. Der 30-jährige Parteichef hätte laut aktuellen Umfragen in der Stichwahl leicht bessere Erfolgsaussichten als Le Pen, berichtet der «Tagesspiegel».
Das Urteil betraf Scheinbeschäftigungen zwischen 2004 und 2016, berichtet die «Jüdische Allgemeine». Gelder des Europaparlaments für parlamentarische Assistenten sollen ganz oder teilweise für Parteiarbeit genutzt worden sein.












