Lambrecht will Umgang mit digitalem Nachlass unter die Lupe nehmen

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Deutschland,

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will den Umgang mit dem digitalen Nachlass von Verstorbenen unter die Lupe nehmen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Studie regt Festlegung im Testament an.

Nur wenige Menschen machten sich Gedanken darüber, «dass zum Vermögen auch der digitale Nachlass gehört, und wie damit nach ihrem Tod umgegangen werden soll», erklärte Lambrecht am Mittwoch in Berlin. «Das wollen wir ändern, indem wir den Verbrauchern hierzu Orientierung und Hilfestellungen anbieten.»

Hintergrund ist eine am Mittwoch veröffentlichte Studie des Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie SIT sowie der Universitäten Regensburg und Bremen. Die darin enthaltenen Empfehlungen will sich Lambrecht anschauen - um dann zu prüfen, ob über die Verbraucheraufklärung hinaus weitere Massnahmen erforderlich sind.

Zum digitalen Nachlass von Verstorbenen gehören der Studie zufolge die Accounts bei sozialen Netzwerken, Konten bei Online-Händlern sowie Guthaben bei Zahlungsdiensten, E-Books, digitale gekaufte Bilder oder kostenpflichtige Accounts bei Streaming-Dienstleistern. Oft werden diese Dinge beim Erstellen eines Testaments nicht bedacht. Zusätzlich gibt es Unsicherheiten, wie digitale Werte praktisch vererbt werden können.

Wer festlegen möchte, was mit seinen Daten und Accounts passieren soll, kann dies beispielsweise über eine Festlegung im Testament regeln, heisst es in der Studie. Er sollte die Zugangsdaten zu sämtlichen Online-Konten und -Accounts sicher bei einem Notar oder einer Vertrauensperson hinterlegen. Die Studie bietet zudem Textvorlagen für eine Vorsorgevollmacht und für letztwillige Verfügungen.

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