Kündigung von Brandenburger Lehrer mit rechtsextremen Tätowierungen wirksam
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Kündigung eines Lehrers mit rechtsextremen Tätowierungen für wirksam erklärt und seine dagegen gerichtete Klage abgewiesen.

Das Wichtigste in Kürze
- Landesarbeitsgericht: Tattoos lassen auf fehlende Eignung als Lehrer schliessen.
Die Tätowierungen liessen auf eine fehlende Eignung als Lehrer schliessen, erklärte das Gericht am Dienstag zur Urteilsbegründung. Zu einer solchen Eignung gehöre auch die Verfassungstreue.
Das Land Brandenburg hatte das Arbeitsverhältnis des als Quereinsteiger eingestellten Lehrers gekündigt, weil dieser zum Zeitpunkt der Kündigung eine Tätowierung mit dem SS-Wahlspruch «Meine Ehre heisst Treue» in Frakturschrift über den Oberkörper trug. Ausserdem hatte der Mann rechtsextreme Motive wie die sogenannte Wolfsangel und die Schwarze Sonne tätowiert.
Auch die ergänzenden Wörter «Liebe Familie» änderten an der Einschätzung mangelnder Verfassungstreue nichts, erklärte das Gericht. Die zusätzliche Tätowierung war laut Gericht unterhalb des Hosenbunds gestochen und damit regelmässig nicht zu sehen.
Entscheidend für die Rechtmässigkeit der Kündigung sei ausserdem das Vorliegen eines Kündigungsgrunds zum Kündigungszeitpunkt. Eine spätere Änderung oder Ergänzung der Tätowierungen sei somit nicht massgeblich, entschied das Gericht.