Karlsruhe entscheidet über Beherbergungsverbot in Schleswig-Holstein

AFP
AFP

Deutschland,

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe muss über das Beherbergungsverbot in Schleswig-Holstein entscheiden.

Justitia
Justitia - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Eilantrag einer Familie aus Tübingen beim Bundesverfassungsgericht.

Eine Familie aus Tübingen, die dort Urlaub machen will, reichte einen Eilantrag gegen die Regelungen ein, wie ein Gerichtssprecher am Montag auf Anfrage sagte. Wann das Bundesverfassungsgericht entscheidet, war zunächst noch nicht klar.

Da der Kreis Tübingen als Risikogebiet gilt, darf die Familie nur im Norden übernachten, wenn sie einen aktuellen Corona-Test vorlegen kann. Am Donnerstag bestätigte das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht das Beherbergungsverbot im Land. In dem Fall ging es um eine Familie aus Nordrhein-Westfalen, die nach Sylt fahren wollte. Diese Familie reichte nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts ebenfalls einen Eilantrag am Bundesverfassungsgericht ein, zog ihn aber wieder zurück.

Der Eilantrag aus Tübingen ging laut Gerichtssprecher am Montagvormittag ein.

Kommentare

Weiterlesen

skincare
58 Interaktionen
«Keime»
Gotthard Stau Auffahrt
144 Interaktionen
10 Kilometer

MEHR IN POLITIK

Xi Jinping Bankett
Bankett mit Trump
Kiew russischer Angriff
1 Interaktionen
Laut Selenskyj
Donald Trump Xi Jinping
In Washington
Papst Leo XIV
3 Interaktionen
Bei Uni-Besuch

MEHR AUS DEUTSCHLAND

Mario Draghi
Merz-Rede
Aachen
Vanessa Mai
10 Interaktionen
«Bit***g»
Amira Aly
12 Interaktionen
Pocher-Ex schwanger