Karlsruhe entscheidet Ende April über bayerisches Verfassungsschutzgesetz

AFP
AFP

Deutschland,

Das Bundesverfassungsgericht verkündet Ende April in Karlsruhe sein Urteil über das bayerische Verfassungsschutzgesetz.

Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts
Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Abwägung zwischen «zentralen Ideen des Grundgesetzes».

Als Termin wurde der 26. April festgelegt, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Es geht um die Befugnisse des Verfassungsschutzes im Freistaat bei der Überwachung und Weitergabe von Daten. (Az. 1 BvR 1619/17)

Drei Mitglieder von Organisationen, die im bayerischen Verfassungsschutzbericht erwähnt wurden, zogen nach Karlsruhe. Sie sehen verschiedene Grundrechte verletzt, vor allem ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung, teilweise auch die Unverletzlichkeit der Wohnung und das Fernmeldegeheimnis.

Die Gesetzesnovelle von 2016 gibt dem bayerischen Verfassungsschutz unter anderem das Recht, unter bestimmten Voraussetzungen in Gefahrensituationen Wohnungen optisch oder akustisch zu überwachen, mithilfe von Funkzellen Handys zu orten, Computer oder Handys online verdeckt zu untersuchen, verdeckte Mitarbeiter und V-Leute einzusetzen sowie Menschen über mehr als zwei Tage zu observieren.

Das Verfassungsgericht muss nun zwischen zwei «zentralen Ideen des Grundgesetzes» abwägen, wie es Gerichtspräsident Stephan Harbarth bei der mündlichen Verhandlung im Dezember formulierte. Dabei geht es um den Schutz von individuellen Freiheitsrechten und der wehrhaften Demokratie.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Raucher
108 Interaktionen
Ärger
Gender
243 Interaktionen
«Bin nicht umgebaut»

MEHR IN POLITIK

Donald Trump
10 Interaktionen
Frieden in Sicht?
Pascal Zingg
2 Interaktionen
Zingg (SVP)
Merz Kiew
63 Interaktionen
Botschaft an Moskau
6 Interaktionen
Vor Israel Besuch

MEHR AUS DEUTSCHLAND

d
1 Interaktionen
Volles Stadion
Friedrich Merz
7 Interaktionen
Friedrich Merz
2 Interaktionen
Mahnt
Am Gehweg