Grossbritanniens Premierminister Boris Johnson hat Vorwürfe der sexuellen Belästigung von zwei Frauen zurückgewiesen.
Britischer Premierminister Boris Johnson
Britischer Premierminister Boris Johnson - POOL/AFP
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Das Wichtigste in Kürze

  • Zwei Frauen konfrontierten Boris Johnson mit Vorwürfen der sexuellen Belästigung.
  • Nun weist er die Vorwürfe zurück, die Behauptungen seien «unwahr».

«Die Behauptung ist unwahr», erklärte Johnsons Büro am Sonntagabend. Zuvor hatte die Journalistin Charlotte Edwardes dem heutigen Regierungschef in einem Beitrag für die «Sunday Times» vorgeworfen, sie bei einem Abendessen vor 20 Jahren unangemessen berührt zu haben.

Zu dem Vorfall war es laut Edwardes während einer Feier gekommen, zu der die «Sunday Times» eingeladen hatte. Johnson war zu dieser Zeit ebenfalls als Journalist tätig. Unter dem Tisch habe Johnson seine Hand auf ihren Oberschenkel gelegt und sie gekniffen, berichtete Edwardes. Später habe ihr eine andere Frau erzählt, dass ihr dasselbe widerfahren sei.

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Die Journalistin Charlotte Edwardes wirft Johnson vor, er habe sie begrapscht. - Twitter

Auf das Dementi aus Downing Street reagierte Edwardes umgehend: «Wenn der Premierminister sich nicht an den Vorfall erinnert, hat er offensichtlich ein schlechteres Gedächtnis als ich», schrieb sie im Kurzbotschaftendienst Twitter. Viele Zeitungen griffen Edwardes' Anschuldigungen auf. «Ein Machtmissbrauch», schrieb etwa der «Daily Mirror».

Hat Johnson Jennifer Arcuri begünstigt?

Johnson droht bereits in einem anderen Fall Ärger mit der Justiz: Einem Bericht der «Sunday Times» zufolge soll Johnson in seiner Zeit als Londoner Bürgermeister die US-Unternehmerin Jennifer Arcuri begünstigt haben, mit der er eine Affäre gehabt haben soll.

Demnach erhielt Arcuri zwischen 2016 und 2018 hohe Fördergelder und wurde bei Auslandsreisen Johnsons bevorzugt. Die Regionalregierung liess nach eigenen Angaben bereits prüfen, ob es hinreichende Gründe für ein Strafverfahren gegen Johnson wegen eines mutmasslichen Interessenkonflikts gebe. Die zuständige Behörde bestätigte dies.

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