Haftbefehl gegen einen mutmasslichen Komplizen in Mordfall Lübcke aufgehoben
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch den Haftbefehl gegen einen von zwei mutmasslichen Komplizen im Fall des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) aufgehoben.

Das Wichtigste in Kürze
- Verdächtiger Elmar J. soll Tatwaffe beschafft haben.
Die schriftlichen Gründe für die Entscheidung zur Haftentlassung von Elmar J. seien noch nicht veröffentlicht, teilte der BGH ergänzend mit. J. sass in Untersuchungshaft, weil er dem Hauptverdächtigen Stephan E. die Tatwaffe beschafft haben soll.
Lübcke war in der Nacht zum 2. Juni tot auf der Terrasse seines Wohnhauses im nordhessischen Wolfhagen-Istha gefunden worden. Laut Obduktion wurde der 65-Jährige mit einer Kurzwaffe aus nächster Nähe erschossen. Die Ermittler gehen von einem rechtsextremen Hintergrund der Tat aus.
E. gestand die Tat im Sommer vergangenen Jahres zunächst, widerrief sein Geständnis aber nach wenigen Tagen wieder. Vor rund einer Woche bezichtigte E. in einer Vernehmung vor dem Ermittlungsrichter des BGH seinen mutmasslichen Komplizen Markus H. des tödlichen Schusses. Demnach soll H. Lübcke im Streit «versehentlich» und ohne Vorsatz erschossen haben.
E. soll nach Angaben seines Verteidigers in der Tatnacht auf dem Weg zu Lübckes Haus die Waffe an H. übergeben haben. Auf der Terrasse des CDU-Politikers sei es zu einem Streit gekommen. Als Lübcke in dessen Verlauf aufgestanden sei, um nach Hilfe zu rufen, habe sich versehentlich ein Schuss gelöst.
E. und H. seien ursprünglich zu Lübcke gefahren, um diesem eine «Abreibung» zu verpassen, hiess es. E. und H. hätten demnach im Vorfeld der Tat schon länger darüber nachgedacht, Lübcke aufzusuchen. Beide hätten sich vor der Tatnacht bereits auf seinem Grundstück befunden. Lübckes Tod sei jedoch zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt gewesen.