Gesundheits-Apps können wie Arzneimittel künftig vom Arzt verschrieben werden, der Einsatz der elektronischen Patientenakte soll forciert werden - das sind zwei Ziele eines neuen Digitalisierungsgesetzes, das Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Mittwoch als Referentenentwurf vorgelegt hat.
Digitalisierung Medizin
Die Digitalisierung der Medizin birgt auch Gefahren. - dpa/AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Spahn legt Entwurf für Digitalisierungsgesetz vor - GKV-Spitzenverband begrüsst Neuregelung.

Datenschutz und Datensicherheit seien dabei «von höchster Priorität», sagte Spahn. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen freute sich über den «Rückenwind», den die Kassen beim Ausbau ihrer digitalen Angebote bekämen.

Als Beispiele für Gesundheits-Apps, die von den Krankenkassen gezahlt werden könnten, nannte Spahn digitale Tagebücher für Diabetiker oder Bluthochdruckpatienten. Der Referentenentwurf, der nun in die Ressortabstimmung geht, sieht zudem vor, dass telemedizinische Angebote wie Videosprechstunden leichter genutzt werden können.

Die elektronische Patientenakte soll dem Entwurf zufolge umfangreicher werden, auch Impfausweis, Mutterpass oder Zahn-Bonusheft sollen darin gespeichert werden können. Der Hausarzt soll dafür eine «angemessene Vergütung bekommen», sagte Spahn.

In einem bereits beschlossenen Gesetz ist geregelt, dass die Kassen ihren Versicherten spätestens ab 2021 eine elektronische Patientenakte anbieten müssen, auf die sie mit Smartphone oder Tablet zugreifen können.

Das neue Digitalisierungsgesetz sieht nach Informationen aus dem Ministerium auch Honorarkürzungen für Ärzte vor, die sich nicht an der digitalen Versorgung beteiligen. Ab März 2020 droht ihnen die Kürzung ihres Honorars um 2,5 Prozent, wenn sie sich nicht an die entsprechende Telematik-Infrastruktur anschliessen lassen.

Ziel sei es, den digitalen Wandel im Gesundheitswesen «zu gestalten und ihn nicht zu erleiden», sagte Spahn. «Der Patient von morgen wird immer noch einen Arzt brauchen, aber er wird keinen Arzt mehr ernst nehmen, der nur noch über Karteikarten arbeitet.» Der Minister rief Ärzte, Klinikleitungen, Therapeuten und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen auf, den digitalen Wandel «aktiv zu begleiten».

Er verwies darauf, dass es gerade im Bereich von Gesundheit und Pflege massive Investitionen auch von Grosskonzernen ausserhalb Europas gebe. Es gehe darum, einen Rahmen zu setzen für digitale Gesundheitsversorgung in Deutschland mit den Standards und der Datensicherheit, «die wir hier gewohnt sind», sagte der Minister.

Der Sprecher des GKV-Spitzenverbands, Florian Lanz, erklärte, das Angebot vieler Kassen reiche «schon heute von Apps für die Unterstützung der Behandlung von Depressionen über welche zur Hilfe bei der Rauchentwöhnung bis hin zur Linderung der Beschwerden bei einem Tinnitus». Digitalisierung und Modernisierung des Gesundheitswesens gingen bereits heute Hand in Hand. «Wer Interesse an digitaler Unterstützung hat, sollte sich an seine Krankenkasse wenden», so Lanz.

Die Krankenkasse DAK-Gesundheit begrüsste die Vorlage ebenfalls als «wichtigen Schritt, die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens voran zu bringen». Das Gesetz «stellt den Nutzen für Patienten konsequent in den Mittelpunkt», lobte DAK-Chef Andreas Storm das Vorhaben Spahns. «Nur wenn wir mit der Digitalisierung einen Nutzen für Versicherte und Patienten schaffen, werden digitale Lösungen Akzeptanz bei den Nutzern finden und die grossen Potentiale für eine bessere Versorgung zum Tragen kommen», hob er hervor.

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