Nach dem Ständerat kritisiert nun auch der Nationalrat, die Ausschaffungs-Härtefallklausel werde zu häufig angewendet. Dies soll sich nun ändern.
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Letzter Halt vor der Ausschaffung: das Gefängnis beim Flughafen Zürich-Kloten. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Im Parlament heisst es, die Härtefallklausel werde zu oft angewendet.
  • Die neuen Regeln zur Ausschaffung waren im Herbst 2016 in Kraft getreten.

Die neuen Regeln zur Ausschaffung krimineller Ausländer stossen im Parlament auf Kritik. Die Härtefallklausel werde zu oft angewendet, heisst es.

Nach dem Ständerat will nun auch der Nationalrat die Bestimmungen anpassen. Sie folgte damit ihrer vorberatenden Kommission.

Der Bundesrat wird nun beauftragt, heute bestehende Anreize zu beseitigen, aus Gründen der Verfahrensökonomie auf eine Landesverweisung zu verzichten. Landesverweisungen sollen konsequenter vollzogen werden.

Bundesrat nicht gegen Motion

Der Bundesrat hatte sich nicht gegen die Motion gestellt. Sollte sich abzeichnen, dass der Wille des Gesetzgebers nicht umgesetzt werde, sei er bereit, eine geeignete Gesetzesanpassung vorzuschlagen. Dies teilte Justizministerin Karin Keller-Sutter mit. Aus Sicht des Bundesrates ist es aber zu früh, eine Bilanz zu ziehen.

Das schlechte Timing wurde von einer links-grünen Minderheit im Nationalrat als Grund angebracht, die Motion abzulehnen. Es sei falsch, jetzt schon Gesetzesanpassungen zu verlangen. Dies, noch bevor zuverlässige Daten über die Wirksamkeit der neuen Bestimmungen vorlägen, sagte Angelo Barrile (SP/ZH).

«Erst 2020 werden wir brauchbare Statistiken haben.» Massnahmen auf Vorrat seien nicht angezeigt.

Anreiz auf Härtefallklausel wegen geringerem Aufwand

Die neuen Regeln waren im Herbst 2016 in Kraft getreten. Bestimmte Delikte führen seither zu einer obligatorischen Landesverweisung, von der nur ausnahmsweise in Anwendung der Härtefallklausel abgesehen werden kann. Die Landesverweisung muss vom Strafgericht angeordnet werden. Das Strafbefehlsverfahren ist ausgeschlossen.

In der Praxis werde das Strafbefehlsverfahren aber teilweise angewendet, wenn die Härtefallklausel zur Anwendung komme, kritisierten verschiedene Parlamentsmitglieder. Da das Strafbefehlsverfahren wesentlich weniger Aufwand verursache und schneller abgewickelt werden könne, bestehe ein Anreiz, die Härtefallklausel anzuwenden. Damit sei die Gefahr verbunden, dass die Ausschaffungsregeln verwässert würden.

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