Gericht will in drei Wochen über AfD-Klage gegen Verfassungsschutz entscheiden
Das Verwaltungsgericht Köln entscheidet voraussichtlich in etwa drei Wochen über den AfD-Antrag auf einstweilige Anordnung gegen den Bundesverfassungsschutz.

Das Wichtigste in Kürze
- Partei wehrt sich gegen öffentliche Einstufung als sogenannter Prüffall.
Das Kölner Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat nun eine Woche Zeit zur Stellungnahme, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag auf Anfrage weiter mitteilte. Die AfD will dem BfV gerichtlich verbieten lassen, öffentlich über die Einstufung der Bundespartei als sogenannter Prüffall zu berichten.
Die Bekanntmachung des Prüffalls durch das BfV erschwere «die Ausübung der parteilichen Tätigkeit» in «erheblichem Masse», heisst es dem West- sowie dem Norddeutschen Rundfunk und der «Süddeutschen Zeitung» zufolge in der 97 Seiten umfassenden Klageschrift vom Montag. Der Bundesverfassungsschutz hatte im vergangenen Monat die AfD insgesamt zum Prüffall erklärt, bei dem offen zugängliche Quellen ausgewertet werden.
Weil damit aber noch keine offizielle Entscheidung getroffen worden sei, fehle es dem Verfassungsschutz an einer juristischen Grundlage für diese «öffentlich-diskreditierende Mitteilung», argumentiert die AfD in der Klageschrift. Für jede Wiederholung dieser Formulierung soll das BfV nach dem Willen der AfD ein Ordnungsgeld von bis zu 10.000 Euro bezahlen.
Unterdessen lehnte das BfV nach Angaben der AfD erneut deren Antrag auf Einsicht in das Verfassungsschutz-Gutachten über die Partei ab. Das Informationsfreiheitsgesetz gelte nicht für das Bundesamt, schrieb BfV-Präsident Thomas Haldenwang demnach den AfD-Bundessprechern.
Parteichef Jörg Meuthen kritisierte: «Uns Betroffenen wird mit Hinweis auf die formale Rechtslage der Einblick in das umstrittene Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD verweigert.» Das «illegale Durchstechen des gesamten Gutachtens an die Presse» habe der Verfassungsschutz aber offenbar nicht verhindern können oder wollen.