Gericht verhandelt in kommender Woche über CDU-Klage wegen umstrittener Mauss-Spenden

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Deutschland,

Der Verwaltungsgericht Berlin verhandelt am Donnerstag kommender Woche über eine Klage der CDU gegen die Bundestagsverwaltung im Zusammenhang mit Spenden des früheren Agenten Werner Mauss.

Waagschalen der Justitia
Waagschalen der Justitia - dpa/AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Partei fordert von Bundestagsverwaltung Wiederaufgreifen des Verfahrens.

Diesen Termin der mündlichen Verhandlung teilte das Gericht am Donnerstag mit. In dem Verfahren will die CDU durchsetzen, dass die Bundestagsverwaltung das Verfahren um die Mauss-Spenden erneut aufnimmt.

Die Bundestagsverwaltung hatte nach Gerichtsangaben mit Sanktionsbescheid vom 13. April 2017 wegen Verstössen gegen das Spendenannahmeverbot von 2002 bis 2016 einen Zahlungsanspruch an die CDU von insgesamt 168.000 Euro festgestellt und Spenden an die Partei in Höhe von 66.500 Euro vereinnahmt.

Zur Begründung hiess es, die Spenden an den Kreisverband Cochem-Zell in und den Landesverband Rheinland-Pfalz seien von der CDU als Spenden von Rechtsanwälten beziehungsweise einer Rechtsanwaltskanzlei verbucht worden. In Wahrheit hätten sie jedoch von einer Firma mit Sitz auf den Niederländischen Antillen gestammt, die 2005 ihren Sitz nach Panama verlegt habe.

Somit habe die CDU habe gegen das Verbot verstossen, Auslandsspenden beziehungsweise anonyme Spenden oder Strohmannspenden anzunehmen, befand die Bundestagsverwaltung. Gegen diesen Sanktionsbescheid setzte sich die CDU nicht zur Wehr. Im April 2018 beantragte die Partei aber bei der Bundestagsverwaltung unter Berufung auf neue Beweismittel das Wiederaufgreifen des Verfahrens, über das nun vor dem Berliner Verwaltungsgericht verhandelt wird.

Die CDU machte in ihrem damaligen Antrag an die Bundestagsverwaltung geltend, die Spenden stammten in Wirklichkeit von einem früheren Geheimagenten - nämlich Werner Mauss. Dieser habe dabei ein Tarnsystem benutzt, zu dem die ausländische Firma und ein Rechtsanwalt gehörten. Die Nutzung dieses Tarnsystems sei legitim, um der grundsätzlichen Spendenbefugnis von Geheimagenten Rechnung zu tragen.

Die Bundestagsverwaltung lehnte ein Wiederaufgreifen des Verfahrens jedoch im November 2018 mit der Begründung ab, der CDU-Antrag sei unbegründet. Nach den neuen CDU-Angaben würde es sich zwar nicht um unzulässige Auslandsspenden handeln, aber um Spenden nicht feststellbarer Herkunft. Bei der Spendenannahme sei der wahre Spender nicht feststellbar gewesen.

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