Genehmigung des Hochwasserschutzprojekts Rhesi verzögert sich

Die Einreichung zur Genehmigung des Hochwasserschutzprojekts Rhesi am Alpenrhein verzögert sich. Der Schritt soll aber noch in der ersten Jahreshälfte 2026 erfolgen.

Am Alpenrhein soll der Hochwasserschutz verbessert werden. (Archivbild)
Am Alpenrhein soll der Hochwasserschutz verbessert werden. (Archivbild) - KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Es seien noch Untersuchungen ausstehend, hiess es seitens der Internationalen Rheinregulierung (IRR) am Donnerstag auf eine Anfrage der österreichischen Nachrichtenagentur APA. Man rechne aber jedenfalls mit einer Einreichung des Projekts noch in der ersten Jahreshälfte 2026. Bisher war Gesamtprojektleiter Markus Mähr von März 2026 ausgegangen.

Für das grenzüberschreitende Grossprojekt namens Rhesi («Rhein Erholung Sicherheit») müssen nach jahrelanger Planung über 630 Unterlagen für die Genehmigung vorbereitet werden. Auch nach der Einreichung werde die planerische Arbeit nicht enden, weil die österreichischen oder Schweizer Behörden während des Verfahrens weitere Unterlagen oder Untersuchungen einfordern könnten.

Dass die Gemeindevertretung des Vorarlberger Rhein-Anrainers Koblach (Bezirk Feldkirch) sich Ende Januar gegen die vorliegende Rhesi-Planung ausgesprochen hat, habe mit der Verschiebung nichts zu tun, betonte man seitens der IRR.

Durch Rhesi wird die Abflusskapazität des Rheins von Feldkirch bis zur Bodenseemündung auf 26 Kilometern Länge auf ein statistisch alle 300 Jahre auftretendes Hochwasser erhöht, das 300'000 Menschen gefährden und bis zu 13 Milliarden Euro Schaden verursachen würde. Derzeit halten die Rheindämme einem 100-jährlichen Hochwasserereignis stand und der Alpenrhein fliesst als begradigter Kanal in den Bodensee.

Künftig wird der Fluss möglichst naturnah gestaltet. Die Kosten, derzeit auf rund 2,1 Milliarden Euro geschätzt, teilen sich Österreich und die Schweiz. Noch in diesem Jahrzehnt soll Baustart sein. Die Bauzeit wird auf 20 Jahre geschätzt. Basis des Mammutprojekts ist der nach 1892, 1924 und 1954 nun vierte Staatsvertrag zwischen den beiden Ländern, der seit 1. Juli 2025 in Kraft ist.

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