Finanzministerium will Unternehmensforschung mit jeweils bis zu 500.000 Euro bezuschussen

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    Deutschland,

    Das Bundesfinanzministerium will die Forschung von Unternehmen stärker bezuschussen.

    Laborantin in einem Startup
    Laborantin in einem Startup - AFP/Archiv

    Das Wichtigste in Kürze

    • Vor allem kleinere Unternehmen sollen profitieren.

    Am Mittwoch startete die Abstimmung mit anderen Ministerien über einen Gesetzesentwurf, mit dem der Staat Unternehmen bis zu ein Viertel ihrer Forschungsausgaben erstatten könnte. Als Höchstbetrag sind 500.000 Euro Förderung pro Unternehmen und Jahr vorgesehen. Dadurch sollen kleinere Unternehmen überproportional profitieren.

    Laut dem Gesetzesentwurf, der der Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch vorlag, sind alle Kategorien wie Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung förderfähig. Dabei sind auch Kooperationen mit anderen Firmen oder Forschungseinrichtungen eingeschlossen. Da es sich um eine direkte Kostenübernahme handelt - und nicht etwa um einen Steuerabzug oder eine Steuergutschrift - können auch Unternehmen gefördert werden, die keine Gewinne schreiben. Davon sollen beispielsweise Startups in der Wachstumsphase profitieren.

    Das Finanzministerium rechnet mit jährlichen Kosten von rund 1,27 Milliarden Euro, die sich Bund und Länder teilen sollen. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Die Wirkung der Förderung soll nach vier Jahren überprüft werden.

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