Europäischer Gerichtshof urteilt über Regeln bei Abschiebung von Minderjährigen

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Luxemburg,

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Donnerstag (09.30 Uhr) über die Frage, wie vor der Abschiebung von Minderjährigen verfahren werden muss.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Demnach müssen Mitgliedsstaaten vor der Abschiebung eines unbegleiteten Minderjährigen sicherstellen, dass er in der Heimat von Angehörigen oder einer geeigneten Einrichtung empfangen wird..

Ein Gericht in den Niederlanden ist mit dem Fall eines Asylbewerbers aus Afrika befasst, dem die Behörden ein Aufenthaltsrecht verwehren. Es bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts. (Az. C-441/19)

Demnach müssen Mitgliedsstaaten vor der Abschiebung eines unbegleiteten Minderjährigen sicherstellen, dass er in der Heimat von Angehörigen oder einer geeigneten Einrichtung empfangen wird. Unklar ist dem niederländischen Gericht aber, wann genau diese Prüfung stattfinden muss - vor der Abschiebung oder schon vor der Entscheidung darüber. Zudem geht es um die Frage, bis zu welchem Alter dies gilt. In den Niederlanden würde bei Asylbewerbern zwischen 15 und 18 Jahren weder geprüft noch ein Aufnahmerecht gewährt, aber bis zur Volljährigkeit auf Abschiebung verzichtet.

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