Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg befasst sich am Donnerstag (09.30 Uhr) mit der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland.
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Männer mit Smartphones - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Am Donnerstag legt der zuständige Generalanwalt sein Gutachten vor..

Es geht um Rechtsstreitigkeiten zwischen der Bundesnetzagentur und der Telekom sowie dem Internetanbieter Spacenet. Das Bundesverwaltungsgericht fragte den EuGH, ob die deutsche Regelung, die seit dem Sommer 2017 gelten sollte, mit EU-Recht vereinbar ist. (Az. C-793/19 u.a.)

Am Donnerstag legt der zuständige Generalanwalt sein Gutachten vor. Er beschäftigt sich auch mit den Regelungen in Frankreich und Irland. Im Oktober 2020 entschied der EuGH bereits, dass eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung mit dem EU-Recht nicht vereinbar sei, dass es aber Ausnahmen in akuten Bedrohungslagen gebe. In Deutschland liegt die Vorratsdatenspeicherung bis zur gerichtlichen Klärung auf Eis. Ein EuGH-Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.

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