EU-Parlament stimmt für Strafverfahren gegen Ungarn

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Frankreich,

Das Europäische Parlament bringt ein Strafverfahren gegen Ungarn wegen Rechtsstaatsverstössen auf den Weg.

EU Parlament Jean-Claude Juncker
Jean-Claude Juncker (M), der Präsident der Europäischen Kommission, hält im Europäischen Parlament in Strassburg (F) eine Rede. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Rechtsstaatsverstösse Ungarns haben nun Konsequenzen.
  • Das EU-Parlament stimmte heute Mittwoch für die Einleitung eines Strafverfahrens.

Das Europaparlament forderte wegen Verstössen gegen demokratische und rechtsstaatliche Prinzipien ein Vorgehen der EU gegen Ungarn. Die Abgeordneten verlangten heute Mittwoch mit der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit ein Strafverfahren, das für die Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban bis zum Entzug von Stimmrechten auf europäischer Ebene führen kann. Mit der Frage muss sich nun der Rat der Mitgliedstaaten befassen.

Für einen kritischen Bericht der niederländischen Grünen-Abgeordneten Judith Sargentini stimmten 488 EU-Abgeordnete, dagegen waren 197 Vertreter und 48 enthielten sich. In dem Bericht werden Orbans Regierung zahlreiche Verstösse vorgeworfen – unter anderem Angriffe auf die Unabhängigkeit der Justiz, Einschränkungen der Medienfreiheit, die Einschränkung der Rechte von Minderheiten oder Massnahmen gegen Nichtregierungsorganisationen.

Abstimmung als Test für Orbans Partei

Die Abstimmung galt als Test für die Europäische Volkspartei (EVP), zu der Orbans Fidesz-Partei gehört. Der deutsche Fraktionschef Manfred Weber (CSU), der kommendes Jahr das Amt des EU-Kommissionspräsidenten anstrebt, hatte am Dienstagabend angekündigt, er werde das Verfahren gegen Ungarn unterstützen. Wegen der Spaltung der Fraktion in der Frage stellte er den EVP-Abgeordneten aber frei, wie sie am Mittwoch abstimmen.

Der Rat der Mitgliedstaaten ist mit dem Votum aber lediglich verpflichtet, das Thema auf die Tagesordnung zu setzen. Eine Vorentscheidung über eine Einleitung des Verfahrens ist durch den Parlamentsbeschluss nicht getroffen. Die Hürden bis zu einem möglichen Stimmrechtsentzug sind zudem hoch: Um über Sanktionen zu entscheiden, wäre zuerst ein einstimmiger Beschluss der Mitgliedstaaten nötig.

Die EU hatte erstmals Ende vergangenen Jahres ein solches Artikel-7-Verfahren gegen Polen eingeleitet. Grund waren eine Reihe umstrittener Reformen des polnischen Justizsystems, die nach Einschätzung der EU die Unabhängigkeit der Gerichte des Landes und die Gewaltenteilung in Gefahr bringen. In dem Verfahren hat Ungarn bereits angekündigt, Sanktionen gegen Warschau mit seinem Veto zu blockieren.

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