Eigenmietwert Abschaffung wegen Abzug von Schuldzinsen problematisch
Die Besteuerung des Eigenmietwerts soll zwar abgeschafft werden, aber dafür sollen die Steuerabzüge gekürzt werden.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Besteuerung des Eigenmietwerts soll abgeschafft werden.
- Die Wirtschaftskommission des Ständerats hat verschiedene Varianten erarbeitet.
Die Besteuerung des Eigenmietwerts ist für viele Eigenheimbesitzer ein Ärgernis. Dieses soll nun verschwinden. Im Gegenzug sollen weniger Steuerabzüge gemacht werden können, auch für Schuldzinsen. Das trifft unter Umständen nicht nur Liegenschaftsbesitzer.
Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK) hat dazu verschiedene Varianten ausgearbeitet. Einige davon würden für alle privaten Schuldner hohe Mehrkosten bedeuten. Bund und Kantonen würden von Mehreinnahmen von bis zu 2 Milliarden Franken profitieren. Grund dafür ist, dass die Kommission mit der Gesetzesänderung mehr als ein Ziel verfolgt.
Eigenmietwert schwer nachvollziehbar
Einerseits will sie dem Wunsch der Eingenheimbesitzer entsprechen, die Besteuerung des schwer nachvollziehbaren Eigenmietwerts abzuschaffen, wie WAK-Präsident Pirmin Bischof (CVP/SO) am Freitag vor den Bundeshausmedien erklärte. Im Gegenzug sollen Gewinnungskosten wie jene für Instandhaltung oder Verwaltung nicht mehr von den Steuern abgezogen werden können.
Abzüge für Energiesparen, Umweltschutz oder Denkmalpflege sollen auf Bundesebene verschwinden. Die Kantone sollen diese aber weiterhin ermöglichen können. Bei Zweitliegenschaften soll der Eigenmietwert nach dem Willen der WAK weiterhin besteuert werden. Bei vermieteten Liegenschaften wären die Gewinnungskosten weiterhin abzugsfähig, da auch die Einnahmen steuerbar bleiben.
Rekordhohe Verschuldung
Andererseits verfolgt die Kommission mit der Vorlage das Ziel, die rasant wachsende private Verschuldung einzudämmen. Diese ist in der Schweiz auf international rekordhohem Niveau. Ein Grund dafür ist, dass das Schuldenmachen durch die Möglichkeit hoher Steuerabzüge faktisch subventioniert wird.
Die Kommission konnte sich jedoch nicht darauf einigen, wie das Wachstum der privaten Verschuldung eingedämmt werden soll. Sie stellt nicht weniger als fünf Varianten zur Diskussion, ob und in welchem Umfang in Zukunft private Schuldzinsen von den Steuern abgezogen werden können.
Sämtliche Abzüge streichen
Die Extremvariante ist die Streichung sämtlicher Abzugsmöglichkeiten. Bei einem angenommenen Zinssatz von 3,5 Prozent würde das dem Bund 670 Millionen Franken Mehreinnahmen bringen, den Kantonen 1,35 Milliarden. Der Widerstand gegen diese Variante ist absehbar, denn das Geld würde im Portemonnaie der Haushalte fehlen.
Selbst bei den aktuell tiefen Zinsen würde die neue Belastung die Entlastung durch den Wegfall des Eigenmietwerts übersteigen. Bei einem Zinssatz von 1,5 Prozent würde der Bund zusätzlich rund 140 Millionen Franken einnehmen, die Kantone knapp 300 Millionen.