Deutsches Kabinett beschliesst besseren Schutz von Hinweisgebern
Die deutsche Regierung will Menschen, die Hinweise auf Missstände in Unternehmen oder Behörden geben, besser vor Kündigung und Mobbing schützen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf zum Schutz der sogenannten Whistleblower beschloss das Kabinett nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch.

Das Wichtigste in Kürze
- Als nächstes befassen sich das deutsche Parlament, der Bundestag, und der Bundesrat als Kammer der 16 Länder damit.
Geschützt werden sollen demnach nicht nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch Beamte, Selbstständige, Anteilseigner und Mitarbeiter von Lieferanten. Bei den Hinweisen kann es beispielsweise um Verstösse gegen Umweltschutzvorgaben oder Sicherheitsvorschriften, aber auch gegen das Kartellrecht gehen. Die Whistleblower sollen sich an Meldestellen wenden können, wo ihre Identität vertraulich behandelt wird. Auch anonyme Hinweise sollen bearbeitet werden.
Bei der Reform steht Deutschland unter Zeitdruck, denn es droht eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Eigentlich lief Mitte Dezember eine Frist für die EU-Staaten aus, gemeinsame Regeln zum Schutz von Hinweisgebern in nationales Recht umzuwandeln. Das Justizministerium begründete die Verzögerung mit der früheren schwarz-roten Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD unter der damaligen Kanzlerin Angela Merkel. Ein fertiger Entwurf sei am Widerspruch von CDU und CSU gescheitert. Die neue rot-grün-gelbe Regierung aus SPD, Grüne und FDP habe das Projekt umgehend aufgenommen.
Ungerechtfertigte Nachteile für den Hinweisgeber wie Kündigung, Abmahnung, Verhindern einer Beförderung, Diskriminierung, Rufschädigung und Mobbing sind verboten und können zu Geldbussen führen.
Alle Arbeitgeber und Organisationen mit mindestens 50 Beschäftigten sollen eine solche Meldestelle einrichten müssen. In einem Konzern soll es ausreichen, wenn es eine Meldestelle bei der Konzernmutter gibt. Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sowie Hinweisgeber, die Bedenken haben, sich an eine interne Stelle zu wenden, können beim Bundesamt für Justiz vorstellig werden.