Die christlichen Kirchen haben tief besorgt auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe reagiert.
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Bischofskonferenz und EKD warnen vor «subtilem Druck» auf Alte und Kranke.
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«Wir befürchten, dass die Zulassung organisierter Angebote der Selbsttötung alte oder kranke Menschen auf subtile Weise unter Druck setzen kann, von derartigen Angeboten Gebrauch zu machen», teilten der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Reinhard Marx, und der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, mit.

Das Verfassungsgericht hatte am Mittwoch das Verbot sogenannter geschäftsmässiger Sterbehilfe für nichtig erklärt, weil es gegen die Verfassung verstösst. Konkret hoben die Richter die im Strafrechtsparagrafen 217 festgeschriebene Regelung auf, mit der die «geschäftsmässige Förderung der Selbsttötung» unter Strafe gestellt worden war. Sie begründeten dies damit, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasse.

Marx und Bedford-Strom sprachen in ihrer gemeinsamen Stellungnahme von einem Kulturbruch. «Dieses Urteil stellt einen Einschnitt in unsere auf Bejahung und Förderung des Lebens ausgerichtete Kultur dar», hiess es darin. Die Kirchen würden weiterhin dafür kämpfen, «dass organisierte Angebote der Selbsttötung in unserem Land nicht zur akzeptierten Normalität werden».

Es bestehe ein erhebliches Risiko, dass Angebote zur Sterbehilfe «selbstverständlicher und zugänglicher» würden, erklärten Marx und Bedford-Strom. Dieses wiederum berge «die Gefahr, dass sich Menschen in einer extrem belastenden Lebenssituation innerlich oder äusserlich unter Druck gesetzt sehen, von einer derartigen Option Gebrauch zu machen». Die Kirchen setzten dagegen weiterhin ihren Bemühungen fort, «Menschen in besonders vulnerablen Situationen Fürsorge und Begleitung anzubieten fortsetzen».

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