Das Bundesverfassungsgericht verhandelt heute (14.00 Uhr) in Karlsruhe über einen Eilantrag, der Behinderten in Vollbetreuung die Teilnahme an der Europawahl ermöglichen soll.
Bundesverfassungsgericht
Bundesverfassungsgericht - dpa/AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die grosse Koalition aus Union und SPD besserte daraufhin zwar bereits nach und beschloss die Einführung eines reformierten Wahlrechts..

Oppositionspolitiker von Grünen, FDP und Linkspartei im Bundestag stellten ihn gemeinsam. Die Verfassungsrichter erklärten bereits im Januar die entsprechenden Regelungen zum Wahlausschluss von betreuten Behinderten im Bundeswahlgesetz für verfassungswidrig.

Die grosse Koalition aus Union und SPD besserte daraufhin zwar bereits nach und beschloss die Einführung eines reformierten Wahlrechts. Die Änderung greift nach dem Willen der Regierung allerdings noch nicht zur Europawahl am 26. Mai. Darin sehen Abgeordnete von Grünen, FDP und Linkspartei eine Verletzung von Verfassungsrechten. Ihrer Meinung nach dürfen die Bestimmungen bereits dann nicht mehr angewandt werden.

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