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Bundestag beschliesst umstrittene Wahlrechtsreform

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Deutschland,

Die Koalition des Bundestages hat am Donnerstagabend den Gesetzentwurf der Koalition zur Reform des Wahlrechts beschlossen.

Bundestag beschliesst umstrittene Wahlrechtsreform
Bundestag beschliesst umstrittene Wahlrechtsreform - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundestag hat einen umstrittenen Gesetzesentwurf beschlossen.
  • Demnach sollen Überhangmandate künftig nicht mehr ausgeglichen werden.
  • Ziel der Reform ist es, eine zu starke Vergrösserung des Bundestages zu verhindern.

Gegen heftigen Widerstand der gesamten Opposition hat der Bundestag am Donnerstagabend den Gesetzentwurf der Koalition zur Reform des Wahlrechts beschlossen. Dieser sieht vor, dass drei Überhangmandate künftig nicht mehr ausgeglichen werden, was nach dem derzeitigen Stand der Umfragen einen Vorteil für CDU und CSU bedeutet. Zudem sollen weitere Überhangmandate in begrenztem Umfang mit Listenmandaten derselben Partei in anderen Bundesländern verrechnet werden.

Ziel der Reform ist es, eine zu starke Vergrösserung des Bundestages durch Überhang- und Ausgleichsmandate zu vermeiden. Für künftige Wahlen ab dem Jahr 2024 soll dafür zudem die Zahl der Wahlkreise von 299 auf 280 reduziert werden, was die Zahl der Überhangmandate verringern dürfte. Diese entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate erhält, als ihr aufgrund ihres Zweitstimmenanteils zustehen.

Ausserdem soll eine Reformkommission eingesetzt werden, die sich mit weiteren möglichen Wahlrechtsänderungen befasst, darunter eine mögliche Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre und Massnahmen für eine gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern im Parlament.

«Absoluter Schuss in den Ofen»

Von einem «absoluten Schuss in den Ofen» sprach der FDP-Abgeordnete Konstantin Kuhle. Die Koalition brate «unter dem Applaus der SPD eine Extrawurst für CDU und CSU, bei der eine Verzerrung des Wählerwillens herauskommt», warf er den Regierungsparteien mit Blick auf die nicht ausgeglichenen Überhangmandate vor.

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Die Abgeordneten debattieren im Plenum im Bundestag vor der Abstimmung zur Wahlgesetzreform. - dpa

Mit der Reform werde der Bundestag «noch deutlich weiter wachsen», sagte für die Linksfraktion Friedrich Straetmanns. Zugleich werde «der Grundsatz der Stimmengewichtsgleichheit verletzt», äusserte er auch verfassungsrechtliche Bedenken.

«Sie verabschieden sich mit dieser Wahlrechtsreform von der Erfolgsgleichheit der Wählerstimmen», kritisierte auch Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Britta Hasselmann. Damit werde der Grundsatz des Verhältniswahlrechts in Frage gestellt, zugleich sei die Neuregelung «ungeeignet, den Bundestag zu verkleinern».

«Die Macht dominiert den politischen Prozess», sagte der AfD-Politiker Albrecht Glaser mit Blick auf den Verzicht von Union und SPD auf eine Konsenslösung. Er wies darauf hin, dass viele Direktmandate inzwischen mit einem Stimmenanteil deutlich unter 40 Prozent errungen werden.

Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages äussert verfassungsrechtliche Bedenken

Der CDU-Abgeordnete Michael Frieser verteidigte die Reform als einen «sehr mässigen, geringfügigen Eingriff», den man «nicht so schlecht reden» solle. Für die SPD sprach Mahmut Özdemir von einer «Lösung, die den wenigsten Schaden anrichtet».

Verfassungsrechtliche Bedenken äusserte allerdings auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestages. Durch die nicht ausgeglichenen Überhangmandate bestehe die Gefahr eines verfassungswidrigen «negativen Stimmgewichts», urteilten die Experten. Zudem gebe es Unklarheiten, wie der Gesetzestext zu interpretieren sei und seine Wirkung auf die Grösse des Parlaments sei auf wenige Mandate begrenzt, hiess es weiter in dem Gutachten.

Grüne, FDP und Linkspartei hatten in einem gemeinsamen Gesetzentwurf vorgeschlagen, die Zahl der Wahlkreise bereits für die Bundestagswahl 2021 von 299 auf 250 zu verringern und die vorgesehene Gesamtsitzzahl zugleich von 598 auf 630 zu erhöhen, um Überhangmandate zu reduzieren. Ein Vorschlag der AfD sah vor, die Zahl der Direktmandate so zu deckeln, dass keine Überhangmandate entstehen. Beide Vorlagen wurden abgelehnt.

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