Bundessozialgericht verhandelt über Geburtsschäden bei Kind von Soldatin

AFP
AFP

Deutschland,

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel verhandelt am Donnerstag (11.00 Uhr) über die Haftung Deutschlands für Geburtsschäden des Kinds einer Soldatin.

Justitia
Justitia - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach einer Verlegung kam es zu einer Frühgeburt..

Im Streitfall war eine Zeitsoldatin schwanger und wurde im Auftrag der Bundeswehr von zivilen Ärzten versorgt. Wegen vorzeitiger Wehen wiesen die Ärzte sie vorsorglich in ein ziviles Krankenhaus ein. (Az: B 9 V 1/19 R)

Nach einer Verlegung kam es zu einer Frühgeburt. Der Sohn leidet an einer Entwicklungsverzögerung und an cerebralen Anfällen, mögliche Vorläufer einer Epilepsie. Mit seiner Klage verlangt er Schadenersatz. Das BSG hat zu entscheiden, ob mögliche Fehler der truppenärztlichen Versorgung zuzurechnen sind, auch wenn die Soldatin selbst keinen Schaden erlitt und von zivilen Ärzten und Krankenhäusern behandelt wurde.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Klimawandel Sizilien
246 Interaktionen
Klimaforscher
Gossau SG Brand
256 Interaktionen
Alarm

MEHR IN POLITIK

18 Interaktionen
Kiew
magyar
2 Interaktionen
Ungarn
8 Interaktionen
Bern
Warnung USA Iran Israel
42 Interaktionen
Gespräche

MEHR AUS DEUTSCHLAND

afd
2 Interaktionen
In Erfurt
angriff
10 Interaktionen
In Erfurt
afd
6 Interaktionen
In Erfurt
Hannes Gnauck
2 Interaktionen
«Will führen»