Bundessozialgericht verhandelt über Geburtsschäden bei Kind von Soldatin

AFP
AFP

Deutschland,

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel verhandelt am Donnerstag (11.00 Uhr) über die Haftung Deutschlands für Geburtsschäden des Kinds einer Soldatin.

Justitia
Justitia - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach einer Verlegung kam es zu einer Frühgeburt..

Im Streitfall war eine Zeitsoldatin schwanger und wurde im Auftrag der Bundeswehr von zivilen Ärzten versorgt. Wegen vorzeitiger Wehen wiesen die Ärzte sie vorsorglich in ein ziviles Krankenhaus ein. (Az: B 9 V 1/19 R)

Nach einer Verlegung kam es zu einer Frühgeburt. Der Sohn leidet an einer Entwicklungsverzögerung und an cerebralen Anfällen, mögliche Vorläufer einer Epilepsie. Mit seiner Klage verlangt er Schadenersatz. Das BSG hat zu entscheiden, ob mögliche Fehler der truppenärztlichen Versorgung zuzurechnen sind, auch wenn die Soldatin selbst keinen Schaden erlitt und von zivilen Ärzten und Krankenhäusern behandelt wurde.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Gurten Canva
96 Interaktionen
Gurtenfestival
Obdachlosigkeit
239 Interaktionen
«Neustart»

MEHR IN POLITIK

Individualbesteuerung
14 Interaktionen
Individualbesteuerung
Nadine Jermann
2 Interaktionen
Nachfolge
Simon Stadler Gotthard
240 Interaktionen
Diskriminierend?

MEHR AUS DEUTSCHLAND

Jimi Blue Ochsenknecht
4 Interaktionen
Betrugs-Tour
Rave The Planet Berlin
3 Interaktionen
Lebensgefährlich
Alexander Zverev Rafael Nadal
1 Interaktionen
Bericht
Alfons Schuhbeck im Gericht
16 Interaktionen
Urteil in Deutschland