Bundessozialgericht verhandelt über Berücksichtigung von Provisionen bei Elterngeld
Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel verhandelt am Donnerstag (11.30 Uhr) über die Berücksichtigung von Provisionen bei der Höhe des Elterngelds.

Das Wichtigste in Kürze
- Bei der Höhe des Elterngelds bleiben solchermassen betitelte Bezüge aber unberücksichtigt..
Die Klägerin ist Steuerfachwirtin und bekam neben ihrem Gehalt von monatlich 2200 Euro noch eine monatliche Provision von 500 bis 600 Euro. Ihre Chefin stufte diese als sogenannte sonstige Bezüge ein.
Bei der Höhe des Elterngelds bleiben solchermassen betitelte Bezüge aber unberücksichtigt. Das BSG muss daher entscheiden, inwieweit die steuerliche Einstufung für die Berechnung des Elterngelds massgeblich ist. (Az: B 10 EG 3/19 R)