Bundessozialgericht prüft Anrechnung vor Hartz-IV-Antrag zugeflossener Gelder
Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entscheidet am Donnerstag (10.00 Uhr) über die Anrechnung von Geldern, die vor einem Hartz-IV-Antrag zuflossen.

Das Wichtigste in Kürze
- Im Streitfall bekam der Kläger 12.000 Euro aus einer gekündigten Lebensversicherung..
Nach alter BSG-Rechtsprechung galten diese als Vermögen und waren daher besser vor einer Anrechnung geschützt. Aufgrund einer Gesetzesänderung wirkt seit 2011 ein Hartz-IV-Antrag aber «auf den ersten des Monats zurück».
Im Streitfall bekam der Kläger 12.000 Euro aus einer gekündigten Lebensversicherung. Sein Konto war zuvor allerdings um 5400 Euro überzogen. Zwei Wochen später, aber noch im selben Monat, beantragte er Hartz IV. Das Jobcenter will die gesamten 12.000 Euro als Einkommen berücksichtigen. (Az: B 14 AS 52/18 R)