Bundessozialgericht prüft Anrechnung vor Hartz-IV-Antrag zugeflossener Gelder

AFP
AFP

Deutschland,

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entscheidet am Donnerstag (10.00 Uhr) über die Anrechnung von Geldern, die vor einem Hartz-IV-Antrag zuflossen.

Justitia
Justitia - AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Streitfall bekam der Kläger 12.000 Euro aus einer gekündigten Lebensversicherung..

Nach alter BSG-Rechtsprechung galten diese als Vermögen und waren daher besser vor einer Anrechnung geschützt. Aufgrund einer Gesetzesänderung wirkt seit 2011 ein Hartz-IV-Antrag aber «auf den ersten des Monats zurück».

Im Streitfall bekam der Kläger 12.000 Euro aus einer gekündigten Lebensversicherung. Sein Konto war zuvor allerdings um 5400 Euro überzogen. Zwei Wochen später, aber noch im selben Monat, beantragte er Hartz IV. Das Jobcenter will die gesamten 12.000 Euro als Einkommen berücksichtigen. (Az: B 14 AS 52/18 R)

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Szene isch Züri
5 Interaktionen
Fertig Ärger
a
226 Interaktionen
Mit Symbol

MEHR IN POLITIK

Bundeshaus
21 Interaktionen
Forderung
Roland Müller Daniel Lampart
130 Interaktionen
Zuwanderung
UKW-Radio
15 Interaktionen
Forderung
Bernisches Historisches Museum
7 Interaktionen
Pro Jahr

MEHR AUS DEUTSCHLAND

de
56 Interaktionen
Transfer-Ticker
Temperaturen
3 Interaktionen
Extreme Temperaturen
edeka
Nachhaltigkeit
Wattenmeer
Biologische Vielfalt