Sexueller Missbrauch wird künftig immer als Verbrechen eingestuft und mindestens mit einem Jahr Haft bestraft.
Bundesratsgebäude in Berlin
Bundesratsgebäude in Berlin - AFP
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Das Wichtigste in Kürze

  • Taten werden künftig immer als Verbrechen gewertet .

Das entsprechende Gesetz hat der Bundesrat am Freitag gebilligt. Die grosse Koalition hatte mit dem Gesetzespaket auf mehrere grosse Missbrauchsfälle in weit verzweigten Pädophilennetzwerken reagiert, die Deutschland in den vergangenen Jahren erschüttert hatten.

Der Kindesmissbrauchs wird künftig mit einem Strafrahmen von einem Jahr bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe geahndet. Bislang sind solche Taten als Vergehen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren sanktioniert. Verbreitung, Besitz und Beschaffung von Kinderpornografie werden ebenfalls zum Verbrechen hochgestuft. Dementsprechend sollen auch dort höhere Strafen drohen.

Weiter erfassen die Strafvorschriften über den sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen und in Abhängigkeitsverhältnissen künftig auch Handlungen mit oder vor Dritten. Schliesslich soll die Verjährungsfrist bei der Herstellung kinderpornografischer Inhalte, die ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, erst mit Vollendung des 30. Lebensjahrs des Opfers beginnen.

Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sind zudem erheblich längere Fristen für die Aufnahme von relevanten Verurteilungen ins erweiterte Führungszeugnis vorgesehen. Schliesslich regelt das Gesetz Qualifikationsanforderungen für Familien- und Jugendrichter und Jugendstaatsanwälte sowie Verfahrensbeistände von Kindern neu.

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