Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Donnerstag die Verhandlung über einen der Mitangeklagten im NSU-Prozess begonnen.
André E. beim Prozess in München 2013
André E. beim Prozess in München 2013 - AFP/Archiv
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Mann soll rechtsextremer Zelle jahrelang geholfen haben.

André E. soll den Mitgliedern des rechtsextremen Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) jahrelang geholfen haben - unter anderem, indem er für die Zelle Bahncards auf seinen und den Namen seiner Frau beschaffte. Vom Oberlandesgericht München wurde er 2018 wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu einer Haftstrafe verurteilt, von der Beihilfe zum versuchten Mord aber freigesprochen. (Az. 3 StR 441/20)

Das Münchner Gericht sah keine ausreichenden Beweise dafür, dass E. eine Ahnung von der NSU-Mordserie hatte. Gegen den Teilfreispruch legte die Bundesanwaltschaft Revision beim BGH ein, auch der Angeklagte selbst wandte sich an den BGH. Dieser will am Donnerstag noch nicht entscheiden - ein Urteil soll voraussichtlich am 15. Dezember verkündet werden.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

BundesanwaltschaftNSU-ProzessGerichtMord