Der Bundesfinanzhof in München verkündet am Montag (10.00 Uhr und 11.00 Uhr) seine Entscheidungen in zwei Verfahren zur Doppelbesteuerung von Renten.
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Justitia - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Umsetzung der sogenannten nachgelagerten Besteuerung ist steuerrechtlich kompliziert, für die Umsetzung gilt eine lange Übergangsphase bis 2040..
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Der Bundesfinanzhof in München verkündet am Montag (10.00 Uhr und 11.00 Uhr) seine Entscheidungen in zwei Verfahren zur Doppelbesteuerung von Renten. In den für viele Menschen im Ruhestand relevanten Prozessen geht es um die 2005 von der damaligen rot-grünen Bundesregierung auf den Weg gebrachte nachgelagerte Besteuerung. Vor eineinhalb Wochen deuteten die Richter in den mündlichen Verhandlungen an, dass sie Nachbesserungen für notwendig erachten.

Die Umsetzung der sogenannten nachgelagerten Besteuerung ist steuerrechtlich kompliziert, für die Umsetzung gilt eine lange Übergangsphase bis 2040. Viele Rentner beklagen eine doppelte steuerliche Belastung, zunächst im Arbeitsleben und dann nochmals im Ruhestand. Dies ist aber verfassungsrechtlich verboten. Bei den Finanzgerichten sind bundesweit mehr als 142.000 Verfahren anhängig. Die Urteile des Bundesfinanzhofs dürfte für diese und etwaige weitere künftige Verfahren wegweisende Bedeutung haben.

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