Coronavirus

    Bund bekommt mehr Kompetenzen im Kampf gegen das Coronavirus

    AFP
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    Deutschland,

    Der Bund bekommt mehr Kompetenzen im Kampf gegen das Coronavirus: Der Bundestag beschloss am Mittwoch das Gesetz, mit dem eine «epidemische Lage von nationaler Tragweite» ausgerufen wird und rief diese sogleich aus.

    Universitätsklinikum Essen
    Universitätsklinikum Essen - AFP

    Das Wichtigste in Kürze

    • Bundestag ruft «epidemische Lage von nationaler Tragweite» aus.

    Dadurch wird das Bundesgesundheitsministerium ermächtigt, ohne die sonst nötige Zustimmung des Bundesrats Massnahmen zur Grundversorgung mit Arzneimitteln, Medizinprodukten, Hilfsmitteln und Schutzausrüstung zu treffen.

    Das Robert Koch-Institut (RKI) kann bei Vorliegen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite die Zusammenarbeit zwischen den Ländern, dem Bund sowie weiteren Behörden koordinieren. Das Bundesgesundheitsministerium wird mit dem Gesetz ausserdem zu Kontrollen des grenzüberschreitenden Reiseverkehr zu ermächtigen. Zudem können wegen der Corona-Krise Krankenhäuser mit beschleunigten Genehmigungsverfahren errichtet werden.

    Nach behördlich angeordneten Kita- oder Schulschliessungen besteht für Eltern nunmehr Anspruch auf staatliche Entschädigungszahlungen.

    Kliniken erhalten für jedes Bett, das sie wegen der Corona-Pandemie vom 16. März bis zum 30. September 2020 freihalten, eine Pauschale in Höhe von 560 Euro pro Tag.

    Die Krankenhäuser bekommen zudem einen Bonus in Höhe von 50.000 Euro für jedes Intensivbett, das sie zusätzlich schaffen. Für Mehrkosten, insbesondere bei persönlichen Schutzausrüstungen, erhalten die Kliniken vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 einen Zuschlag je Patient in Höhe von 50 Euro, der bei Bedarf verlängert und erhöht werden kann.

    Krankenhäuser erhalten ausserdem einen finanziellen Ausgleich für verschobene planbare Operationen und Behandlungen, um Kapazitäten für die Behandlung von Patienten mit einer Coronavirus-Infektion frei zu halten.

    Finanzielle Hilfen gibt es auch für die niedergelassenen Ärzte - und zwar dann, wenn Patienten wegen der Corona-Pandemie lieber zu Hause bleiben und eine Behandlung aufschieben. Studenten, die im Kampf gegen das Coronavirus eine Tätigkeit aufnehmen und Lohn bekommen, wird dafür nicht das Bafög gekürzt.

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