Der Bundesrat will Erwerbstätigen die Betreuung kranker oder verunfallter Angehöriger erleichtern. Insbesondere sollen Eltern, die für ein schwer beeinträchtigtes Kind sorgen, bis zu 14 Wochen Betreuungsurlaub erhalten.
Wer kranke Kinder oder Angehörige betreut, soll weniger Einbussen in Kauf nehmen müssen. Der Bundesrat schlägt dem Parlament verschiedene Massnahmen vor, um Betreuung und Erwerbstätigkeit besser zu vereinbaren. (Symbolbild)
Wer kranke Kinder oder Angehörige betreut, soll weniger Einbussen in Kauf nehmen müssen. Der Bundesrat schlägt dem Parlament verschiedene Massnahmen vor, um Betreuung und Erwerbstätigkeit besser zu vereinbaren. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach Angaben des Bundesrats sind jährlich rund 4500 Familien in dieser Situation.
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Heute haben berufstätige Eltern keine andere Wahl, als unbezahlten Urlaub zu nehmen, sich selbst krankschreiben zu lassen oder die Arbeit vorübergehend ganz aufzugeben.

Gemäss dem Gesetzesentwurf, den der Bundesrat am Mittwoch verabschiedet hat, sollen sie künftig 14 Wochen Urlaub innerhalb von 18 Monaten nehmen können. Der Ausfall würde über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanziert. Der Bundesrat schätzt die Mehrkosten auf 74 Millionen Franken pro Jahr. Eine Erhöhung des EO-Beitragssatzes ist dafür nicht nötig.

Eine weitere Erleichterung ist die Ausweitung des Kurzurlaubs. Heute können Eltern drei Tage frei nehmen, wenn ein Kind krank oder verunfallt ist. Künftig sollen die Arbeitgeber auch dann den Lohn zahlen müssen, wenn es andere Familienmitglieder, die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner zu betreuen gilt.

Der Kurzurlaub ist auf drei Tage pro Ereignis und zehn Tage pro Jahr beschränkt. Die Mehrkosten für die Wirtschaft werden auf 90 Millionen bis 150 Millionen Franken pro Jahr geschätzt.

Der Bundesrat will auch den Anspruch auf AHV-Betreuungsgutschriften ausweiten. Dieser soll künftig bereits bei einer leichten Hilflosigkeit der zu betreuenden Person gewährt werden. Heute ist dafür eine mittlere oder schwere Hilflosigkeit nötig.

Die Mehrkosten für die AHV belaufen sich auf 1 Million Franken pro Jahr. Zudem würde der Anspruch neu auch bei der Pflege der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners bestehen. Voraussetzung ist, dass seit mindestens fünf Jahren ein gemeinsamer Haushalt besteht.

Schliesslich soll die Hilflosenentschädigung und der Intensivpflegezuschlag der IV erst dann eingestellt werden, wenn ein Spitalaufenthalt eines Kindes mehr als einen Kalendermonat dauert. Heute wird der Anspruch für jeden Tag sistiert, den das Kind im Spital verbringt.

Gemäss Bundesrat wird dadurch die Situation von Eltern von behinderten Kindern verbessert. Sie haben die Möglichkeit, ihr Kind während eines Spitalaufenthaltes zu begleiten, ohne einen erheblichen Einkommensverlust zu erleiden. Der IV entstehen dadurch Mehrkosten von rund 2,5 Millionen Franken.

Die Arbeit von pflegenden Angehörigen sei ein wichtiger Beitrag für die Gesellschaft, schreibt der Bundesrat. Sie decke einen erheblichen Teil der Gesundheitsversorgung ab. Die Vereinbarkeit der Betreuung von Angehörigen und Erwerbstätigkeit sei heute jedoch schwierig.

Das ist nicht neu. Gesetzgeberischer Handlungsbedarf hat sich aber nicht zuletzt dadurch ergeben, dass immer mehr Frauen erwerbstätig sind. Die Vorschläge des Bundesrats sind in der Vernehmlassung gut angekommen. Nur der Gewerbeverband, die Arbeitgeber und die SVP sprachen sich grundsätzlich dagegen aus.

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