Die Impfpflicht für Beschäftigte in Klinken und in der Pflege soll ab Mitte März bundeseinheitlich umgesetzt werden.
Impfzentrum in München
Impfzentrum in München - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Gesundheitsminister wollen einrichtungsbezogene Impfpflicht einheitlich umsetzen.

Das Bundesgesundheitsministerium soll dafür gemeinsam mit den Ländern rechtssichere Kriterien entwickeln, wie am Samstag die Ländergesundheitsminister und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) beschlossen. Betroffene sollen demnach «bevorzugt» die Möglichkeit erhalten, sich mit dem Impfstoff Novavax impfen zu lassen.

Ab dem 16. März 2022 gilt in Deutschland eine Corona-Impfpflicht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kliniken, Pflegeheimen, Arzt- und Zahnarztpraxen, Rettungs- und Pflegediensten, Geburtshäusern und anderen medizinisch-pflegerischen Einrichtungen. Wer zu diesem Zeitpunkt keinen Immunitätsnachweis vorlegen kann, darf dort in der Regel nicht mehr beschäftigt werden.

Novavax ist ein proteinbasierter Corona-Impfstoff, Impfungen mit solchen Stoffen sind eine im Kampf gegen andere Krankheiten seit langem bekannte und genutzte Methode. Daher könnte der Impfstoff auch für Menschen interessant sein, die Vorbehalte gegen die neuartigen Technologien der mRNA- und Vektorimpfstoffe haben. Das Verfahren für den Novavax-Impfstoff wird seit Jahrzehnten bei Vakzinen gegen Hepatits B und Keuchhusten eingesetzt.

Die Ministerinnen und Minister beschlossen am Samstag zudem, die Krankenhäuser von bürokratischen Vorgaben zu entlasten und finanziell zu unterstützen. In den nächsten Monaten sollen etwa medizinisch nicht notwendige Dokumentationspflichten entfallen, wie das federführende Sozialministerium in Magdeburg mitteilte. Der Bund soll Regelungen zu Ausgleichszahlungen, Versorgungsaufschlägen und Ersatzkrankenhäusern verlängern.

Bund und Länder sprachen sich ausserdem dafür aus, die besonders zuverlässigen PCR-Tests aufgrund der hohen Infektionszahlen zu priorisieren. Sie sollen vorrangig für vulnerable Gruppen sowie und Beschäftigte reserviert werden, die sie betreuen und behandeln. Bei Warnungen durch die Corona-Warn-App soll demnach auf einen PCR-Test verzichtet werden, ein Antigentest in einem zertifizierten Testzentrum genügt dann.

Am Montag kommen die Regierungschefinnen und -chefs der Länder mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) zu einer weiteren Beratungsrunde zur Corona-Pandemie zusammen. Die Videokonferenz der Gesundheitsminister diente zur Vorbereitung.

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