Bericht: Zahl der Immunitätsaufhebungen von Bundestagsabgeordneten steigt
Das Wichtigste in Kürze
- Deutlich mehr Abgeordnete im Visier der Staatsanwälte als früher.
Im Vergleich zur vorangegangenen Legislaturperiode (2013 bis 2017) habe sich die Zahl damit mehr als vervierfacht. Betroffen seien insgesamt 18 Politiker aller Parteien ausser der Grünen.
Mit der in Artikel 46 des Grundgesetzes garantierten Immunität sind Bundestagsabgeordnete vor Strafverfolgung geschützt. Die Polizei darf nur wegen einer mutmasslichen Straftat ermitteln und einen Parlamentarier verhaften, wenn der Bundestag dem zustimmt und die Immunität aufhebt - es sei denn, er wird unmittelbar bei oder am Tag nach der Tat festgenommen. Auch bei jeder anderen Beschränkung der persönlichen Freiheit eines Abgeordneten oder zur Einleitung eines Verfahrens muss der Bundestag erst zustimmen.
Die Gründe, warum Ermittlungsbehörden in dieser Legislaturperiode gegen Abgeordnete vorgehen wollten, waren unterschiedlich. Darunter sind Fälle wie die Masken-Affäre der Union. In diesem Rahmen ging die Staatsanwaltschaft gegen die ehemaligen Abgeordneten Georg Nüsslein (CSU) und Nikolas Löbel (Ex-CDU, parteilos) vor.
Anderen Abgeordneten wurde Bestechlichkeit, Untreue, Hausfriedensbruch oder Steuervergehen vorgeworfen. Spitzenreiter bei den Immunitätsverfahren ist laut «Business Insider» die AfD.