Abgeordnete des Thüringer Landtags können Babys mit zu den Plenarsitzungen nehmen.
Landtag in Erfurt
Landtag in Erfurt - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Grüne und Landtagsspitze verständigen sich vor Verfassungsgerichtshof.

Darauf verständigten sich die Grünen-Landtagsfraktion und die Spitze der Landtagsverwaltung am Montag in einem Verfahren vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar.

Nach dem erzielten Vergleich können Kleinkinder im Alter von bis zu einem Jahr mit ins Plenum genommen werden, solange die Kinder den Parlamentsbetrieb nicht stören, wie ein Gerichtssprecher sagte. Bei älteren Kindern soll der Landtagspräsident oder die Landtagspräsidentin im Einzelfall entscheiden.

Hintergrund des Rechtsstreits war ein Vorfall vom Herbst 2018, als der damalige Landtagspräsident Christian Carius (CDU) eine Grünen-Abgeordnete mit ihrem wenige Wochen alten Sohn aus dem Plenarsaal verwies. Die Grüne Madeleine Henfling und ihre Fraktion zogen daraufhin vor den Verfassungsgerichtshof. Carius selbst schlug damals nach heftiger Kritik noch eine Änderung der Geschäftsordnung vor, so dass Abgeordnete mit Säuglingen künftig ihre Kinder während der Plenarsitzungen dabei haben können.

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