AWO bekräftigt Forderung nach kompletter Streichung von Paragraf 219a

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Deutschland,

Vor Beginn eines Prozesses gegen zwei Berliner Frauenärztinnen hat die Arbeiterwohlfahrt (AWO) ihre Forderung nach einer kompletten Streichung des sogenannten Werbeverbots für Abtreibungen bekräftigt.

Protest gegen den Paragrafen 219a
Protest gegen den Paragrafen 219a - dpa/AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Berliner Frauenärztinnen ab Freitag vor Gericht wegen Abtreibungswerbeverbots.

Die Reform des entsprechenden Strafrechtsparagrafen 219a habe «weder die Informationssuche für ungewollt schwangere Frauen noch die Berufsfreiheit der Ärztinnen entscheidend verbessert», erklärte der AWO-Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler am Donnerstag.

In dem Koalitionskompromiss war vereinbart worden, dass Ärzte, Krankenhäuser und weitere Einrichtungen künftig darüber informieren dürfen, dass sie Abtreibungen vornehmen. In einer von der Bundesärztekammer geführten Liste soll auch über verschiedene Möglichkeiten und Methoden informiert werden, welche die jeweiligen Ärzte anbieten.

Diese Liste, die auch auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) verfügbar sein soll, wird derzeit erstellt. Die Bundesärztekammer befindet sich nach eigenen Angaben in Gesprächen mit der BZgA und «arbeitet an der Umsetzung und dem Aufbau der technischen Infrastruktur zur Registrierung und Verifizierung von Ärztinnen und Ärzten», wie es auf ihrer Website heisst.

Am Freitag beginnt vor dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin der erste Prozess wegen Verstosses gegen den reformierten Paragrafen 219a. Angeklagt sind zwei Berliner Frauenärztinnen, die auf ihrer Homepage darüber informierten, dass in ihrer Praxis Schwangerschaftsabbrüche mit der medikamentösen Methode möglich sind.

Die Anklage zeige, «dass die Gesetzesreform keinen Fortschritt gebracht hat», erklärte Stadler. Frauen hätten «ein Recht auf vollständige, umfassende und aus einer Hand verfügbare medizinische Informationen, um eine für sie sinnvolle Entscheidung treffen zu können». Stattdessen verschlechtere sich die Versorgungslage mit Schwangerschaftsabbrüchen zunehmend und «Ärztinnen und Ärzte, die noch Abbrüche durchführen, werden kriminalisiert, wenn sie umfassend darüber informieren». Neben der Streichung des Paragrafen 219a fordert die AWO eine vollständige Kostenübernahme für Verhütungsmittel für einkommensarme Frauen.

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