Ausgesteuerte ab 60 mit weniger Überbrückungsrenten als erwartet

Keystone-SDA
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Bern,

Seit 2021 können ältere Arbeitslose, die keine Taggelder mehr erhalten und die in finanziellen Schwierigkeiten sind, eine Überbrückungsrente beantragen. Dieses Mittel gegen Altersarmut wird allerdings seltener genutzt als bei der Einführung angenommen. Beim Bund steht eine Evaluation an.

Pensionierte Frauen haben im Vergleich zu den Männern nach wie vor deutlich weniger Geld zur Verfügung. Laut einer Studie der Swiss Life liegt der sogenannte «Gender Pension Gap» bei jährlich rund 20'000 Franken.(Symbolbild)
Pensionierte Frauen haben im Vergleich zu den Männern nach wie vor deutlich weniger Geld zur Verfügung. Laut einer Studie der Swiss Life liegt der sogenannte «Gender Pension Gap» bei jährlich rund 20'000 Franken.(Symbolbild) - sda - KEYSTONE/CHRISTOF SCHUERPF

Mitte 2021 hatte der Bund Überbrückungsleistungen (ÜL) eingeführt für ab 60-jährige ausgesteuerte Arbeitslose, die zu wenig finanzielle Mittel haben, um ihren Lebensunterhalt zu decken. Dieses aus der Bundeskasse finanzierte Sozialwerk soll verhindern, dass vorzeitig Vorsorgegelder angezapft beziehungsweise Sozialhilfe bezogen werden muss.

In der Kampagne gegen die SVP-Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)» führten Gegner und Gegnerinnen unter anderem die ÜL ins Feld – über die Initiative abgestimmt wurde im Herbst 2020. Die Befürworterseite argumentierte mit der Verdrängung von Älteren aus dem Arbeitsmarkt durch Zugewanderte.

Für 2022, das erste ganze Jahr mit ÜL, war bei der Schlussabstimmung im Parlament von 2000 Beziehenden ausgegangen worden, wie das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) schreibt. Zudem war der monatlich auszuzahlende Betrag pro Kopf auf 3600 Franken geschätzt worden und die Kosten auf 70 Millionen Franken.

Ausbezahlt wurde allerdings weit weniger. Ende 2022 bezogen 694 Personen ÜL, und pro Kopf und Monat wurden im Mittel 2600 Franken ausbezahlt. 2024 waren es nach provisorischen Zahlen, die das BSV der Nachrichtenagentur Keystone-SDA zur Verfügung stellte, zwar mehr Bezügerinnen und Bezüger, nämlich 822. Pro Kopf wurden im Mittel rund 2650 Franken ausbezahlt.

Das BSV geht davon aus, dass die Zahlen von 2024 wegen Nachmeldungen um bis zu 20 Prozent steigen. Die ÜL-Kosten betrugen 2024 – nach ebenfalls provisorischen Berechnungen – rund 28 Millionen Franken.

Den zögerlichen Start führte das BSV in einer Publikation von Ende 2023 auf die Covid-19-Pandemie zurück. Vorübergehend wurden damals die Taggelder für Arbeitslose verlängert. Schon damals räumte das Bundesamt aber ein, dass gemessen an der Zahl der Ausgesteuerten weniger Menschen als erwartet ÜL bezögen. Überschätzt worden sei zudem der monatliche ÜL-Betrag pro Kopf.

Laut Statistiken erhielten mehr Männer als Frauen Überbrückungsleistungen, und an Männer wurde pro Kopf mehr ausbezahlt als an Frauen. Es würden mehr Männer über 60 Jahren ausgesteuert als Frauen, schrieb das BSV. Auch sei das Frauen-Rentenalter tiefer gewesen als jenes der Männer, und eine Rolle spiele auch der Zivilstand.

Das Bundesamt hält fest, dass der Bezug von Überbrückungsleistungen nicht als Gradmesser dienen könne für die Situation der über 60-Jährigen im Arbeitsmarkt. Denn ÜL würden abhängig vom Bedarf ausbezahlt, und ob sie ausbezahlt würden, hänge vom individuellen Einkommen und Vermögen ab.

Wer Überbrückungsleistungen beziehe, sei auch in einer schlechten oder sehr schlechten finanziellen Lage. Das treffe nicht auf alle Menschen ab 60 Jahren zu, die Mühe hätten, eine Arbeitsstelle zu finden.

Angesprochen auf die grosse Differenz zwischen erwarteten und tatsächlichen Zahlen verweist das BSV auf die anstehende Evaluation. Das ÜL-Gesetz schreibt vor, dass der Bundesrat 2026 dem Parlament Bericht erstatten muss zur Entwicklung des neuen Sozialwerks. Aufgezeigt werden muss darin auch, ob die Überbrückungsleistungen ihren Zweck erfüllen. Wann diese Evaluation vorliegen wird, ist laut BSV noch offen.

Einsparen will der Bundesrat die Überbrückungsleistungen aber nicht. Die vom Bund eingesetzten Experten hatten empfohlen, diese zu streichen, weil sie keine Notwendigkeit dafür sahen. Der Bundesrat übernahm diesen Vorschlag nicht in seinem Entlastungspaket. Über die Sparmassnahmen in den nächsten Jahren diskutiert zurzeit das Parlament.

Kommentare

User #3579 (nicht angemeldet)

Die möglichen Bezüger müssten auch vorher ihr Angespartes aufbrauchen, analog der Sozialhilfe.

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