Gegen den positiven Entscheid der Wettbewerbskommission (Weko) zum neuen Hafenterminal Gateway Basel Nord ist beim Bundesrat eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht worden. Die Beschwerdeführerin Swissterminal sieht sich im Wettbewerb an den Rand gedrängt.
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Die Konkurrenz kämpft weiter gegen das geplante neue Hafenterminal in Basel. Das Bild zeigt das heutige Containerterminal, das an seine Kapazitätsgrenzen stösst. - sda - KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Baselbieter Logistikfirma sieht sich direkt und existenziell betroffen und verlangt die Kassation des Entscheids der Weko, wie sie am Donnerstag mitteilte.
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Der Entscheid beseitige den bestehenden und freien kompetitiven Markt und verletze damit gewichtige öffentliche Interessen, schreibt sie.

Am 13. Juni hatte die Weko bekanntgegeben, dass sie keine Einwände gegen das Joint Venture der drei Unternehmen SBB, Hupac und Rhenus für das trimodale Grossterminal Basel Gateway Nord beim Basler Rheinhafen erhebt. Der neue Gateway soll eine neue zentrale Drehscheibe schaffen, welche die Containerschiffahrt auf dem Rhein direkt mit dem Güterverkehr auf der Strasse und vor allem auf der Schiene verbindet.

Die Weko hatte in ihrem Entscheid festgehalten, dass das konzentrierte Grossterminal den «wirksamen Wettberwerb» beim Umschlag mit Containern zwar «beseitige». Mit Blick auf die Vorgaben zum diskriminierungsfreien Zugang zum Gateway und auf Kosten- und Zeiteinsparungen ging sie aber davon aus, dass sich der Wettbewerb im Güterverkehr auf der Schiene auch verbessern könnte.

Für Swissterminal ist diese Argumentation nicht nachvollziehbar. Die Weko verstosse gegen ihr Pflichtenheft, namentlich den Schutz des Wettbewerbs, schreibt die Beschwerdeführerin. Mit dem neuen Gateway würden die bestehenden dezentralen Marktstrukturen weggeschwemmt.

Sämtliche von Swissterminal angestrengten Rechtsverfahren gegen das umstrittene GBN-Projekt sind noch anhängig. Kein einziges Verfahren wurde bisher rechtskräftig entschieden. Das Verfahren zum Finanzierungsentscheid des Bundes liegt derzeit beim Bundesverwaltungsgericht.

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