Anklage wertet katalanisches Unabhängigkeitsreferendum als «Staatsstreich»
Im Prozess gegen führende Vertreter der katalanischen Unabhängigkeitsbewegung hat die Staatsanwaltschaft den Angeklagten einen «Staatsstreich» vorgeworfen.

Das Wichtigste in Kürze
- Staatsanwalt hält Schlussplädoyer im Prozess gegen zwölf Katalanen-Politiker.
Das Referendum im Oktober 2017 habe zum Ziel gehabt, «das Rechtssystem mit illegalen Mitteln durch ein anderes zu ersetzen», sagte Staatsanwalt Javier Zaragoza am Dienstag in seinem Schlussplädoyer vor dem Obersten Gerichtshof in Madrid. Die Angeklagten hätten versucht, die spanische Verfassung zu beseitigen und dabei auch auf Gewalt zurückgegriffen.
In dem historischen Prozess, der am 12. Februar begonnen hatte, befinden sich zwölf katalanische Politiker auf der Anklagebank. Ihnen wird vorgeworfen, im Oktober 2017 ein von der spanischen Justiz als illegal eingestuftes Unabhängigkeitsreferendum organisiert zu haben. Der damalige Regionalpräsident Carles Puigdemont erklärte danach die Unabhängigkeit Kataloniens von Spanien. Die damalige konservative Zentralregierung stellte die Region daraufhin unter Zwangsverwaltung und liess mehrere Unabhängigkeitsbefürworter inhaftieren.
Dem Hauptangeklagten in dem Prozess, Kataloniens ehemaligem Vize-Regionalpräsidenten Oriol Junqueras, drohen im Falle einer Verurteilung 25 Jahre Gefängnis wegen «Rebellion» und Zweckentfremdung öffentlicher Gelder. Junqueras verurteilt den Prozess als politisch motiviert. Ausser ihm befinden sich acht weitere Angeklagte in Untersuchungshaft. Ihre Unterstützer betrachten sie als «politische Gefangene».
Die Verteidiger der Angeklagten betonen, dass die Unabhängigkeitsbefürworter nie zu den Waffen gegriffen hätten. Die Gewalt am Tag des Referendums sei stattdessen von der spanischen Polizei ausgegangen. Polizisten hatten damals Knüppel und Gummigeschosse gegen Wähler eingesetzt. Der Staatsanwalt wertet die Gewalt indessen als Reaktion auf das «aufständische» Klima, das die Separatisten geschaffen hätten.
Der Prozess soll am Mittwoch kommender Woche enden. Die Urteile werden für Herbst erwartet.