Anklage in Prozess gegen ehemaligen KSK-Soldaten verlesen

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    Deutschland,

    Im Prozess gegen einen ehemaligen KSK-Soldaten vor dem Landgericht Leipzig ist die Anklage verlesen worden.

    Statue von Justizia
    Statue von Justizia - AFP/Archiv

    Das Wichtigste in Kürze

    • 45-Jähriger wegen Verstössen gegen Waffengesetz in Leipzig vor Gericht.

    Staatsanwalt Ron Franke von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden schilderte am Freitag in dem Verfahren, welche Waffen und Munition bei der Durchsuchung auf dem Grundstück des Angeklagten im vergangenen Mai im Landkreis Nordsachsen gefunden worden waren. Dazu gehörten unter anderem ein Sturmgewehr AK-47, Sprengstoff sowie ein grosses Arsenal von Munition.

    Die Generalstaatsanwaltschaft wirft dem 45-jährigen Angeklagten Verstösse gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffengesetz und Sprengstoffgesetz vor. Laut Anklage soll er auf seinem Grundstück in Collm in Nordsachsen unter anderem zwei Kilogramm Sprengstoff und Waffen, darunter ein Sturmgewehr, sowie mehrere tausend Gewehr- und Patronenmunition gelagert haben.

    Der Angeklagte Philipp S. sagte anschliessend zu den Vorwürfen aus. Er berichtete über Erfahrungen bei der Bundeswehr und beim Kommando Spezialkräfte (KSK). Es habe oft verschlissenes Material und Engpässe bei der Ausrüstung gegeben. Er habe habe seine Soldaten bestmöglich ausbilden wollen und deshalb Waffen und Munition gelagert.

    «Ich selbst bin davon ausgegangen, dass es sich dabei um nicht einsatzfähiges Material handelt», sagte der Angeklagte. Die Gegenstände seien aus seiner Sicht «ungefährlich» gewesen. Später habe er Teile davon auf sein privates Grundstück gebracht.

    Der Mann war im Mai in Untersuchungshaft genommen worden. Ende November kam er gegen Auflagen auf freien Fuss. Die Razzia auf seinem Grundstück erfolgte nach einem Hinweis des Militärischen Abschirmdiensts.

    Das konkrete Tatmotiv ist laut Generalstaatsanwaltschaft noch unklar. Hinweise auf eine Beteiligung weiterer Bundeswehrangehöriger gab es demnach bislang nicht. Ein Urteil wird für Ende März erwartet.

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