Anklage gegen Bundeswehr-Reserveoffizier wegen Spionage für Russland

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    Deutschland,

    Über Jahre hinweg soll Ralph G. für Russland Spionage betrieben haben. So gab er Informationen über die Bundeswehr und deutsche Wirtschaft preis.

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    Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ist Deutschlands höchstes Gericht. Foto: Uli Deck - dpa-infocom GmbH

    Das Wichtigste in Kürze

    • Gegen Reserveoffizier Ralph G. hat die Bundesanwaltschaft Anklage erhoben.
    • Er soll Russland Informationen über die Wirtschaft und Bundeswehr ausgehändigt haben.
    • Zwischen 2014 und 2020 soll Ralph G. spioniert haben.

    Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen einen Reserveoffizier der Bundeswehr erhoben, der für einen russischen Geheimdienst spioniert haben soll. Ralph G. soll Informationen über Wirtschaft und Bundeswehr geliefert haben.

    Ralph G. sei stellvertretender Leiter eines Kreisverbindungskommandos gewesen und habe mehreren Ausschüssen der deutschen Wirtschaft angehört. Das teilte die Behörde am Freitag in Karlsruhe mit. Zwischen 2014 und 2020 soll er dem Geheimdienst demnach Dokumente und Informationen zugespielt haben.

    Laut Bundesanwaltschaft verschaffte G. Russland Einblicke in die deutsche Wirtschaft, etwa zu den Folgen der 2014 gegen Russland verhängten Sanktionen und zur geplanten Gaspipeline. Ausserdem habe er Informationen über das Reservistenwesen der Bundeswehr und die zivil-militärische Zusammenarbeit geliefert.

    Lieferung von Daten an russischen Geheimdienst

    Zudem soll G. dem Geheimdienst persönliche Daten von ranghohen Bundeswehrmitgliedern und Angehörigen der deutschen Wirtschaft gegeben haben, auch ihre privaten Kontaktdaten. Auch einen Überblick über die Sicherheits- und Verteidigungspolitik der USA und ihrer westlichen Verbündeten habe er seinen Ansprechpartnern verschafft.

    Im Gegenzug soll G. Einladungen zu Veranstaltungen russischer Regierungsstellen erhalten haben. Am Freitag blieb unklar, ob er noch Reserveoffizier ist.

    G. sitzt derzeit nicht in Untersuchungshaft. Über die Anklage muss nun das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden.

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