Kritik an ungenauer Anklage nach Freispruch für Baselbieter Beamtin
Das Baselbieter Strafgericht hat am Dienstag eine ehemalige Migrationsbeamtin unter anderem vom Vorwurf des Amtsmissbrauch freigesprochen. Die Vorfälle seien verwaltungs-, aber nicht strafrechtlich relevant, sagte der Gerichtspräsident und kritisierte die Anklage als zu wenig konkret.

Das Gericht sprach die 49-jährige ehemalige Abteilungsleiterin und heutige Mitarbeiterin der SVP auch von den Vorwürfen der Nötigung, Rassendiskriminierung und Amtsgeheimnisverletzung frei.
Der Gerichtspräsident Andreas Faller räumte ein, dass bei der Behörde nicht alles mit rechten Dingen zuging. Er sprach von «Wegschauen als Führungsprinzip» und berief sich dabei auf Aussagen von Mitarbeitenden.
Gemäss Angaben einer Whistleblowerin wurden viele Entscheide im Team getroffen. Der Richter schloss daraus, dass die Probleme in diesem Amt nicht nur mit der Beschuldigten zu tun haben. Er sprach von «undeutlichen Strukturen» und «schwacher Führung», was die dafür zuständigen Instanzen untersuchen müssten, jedoch nicht das Strafgericht.
Keiner der Vorfälle aus der Anklageschrift habe zu einem Rechtsnachteil für Betroffene geführt, sagte er weiter. Die Grenz- und mutmasslich auch Rechtsüberschreitungen beim kantonalen Amt unterlägen dem Verwaltungs- und Personalrecht.
Der Richter rügte dabei die Staatsanwaltschaft und kritisierte, deren Anklageschrift als zu ungenau. Sie nenne keine konkreten Opfer und Fälle. «Gestützt darauf können wir kein Urteil fällen», sagte der Richter. Zudem herrsche kein Gesinnungsstrafrecht, einzelne Taten und Opfer müssten klar sein.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine bedingte Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu 200 Franken wegen Amtsmissbrauch und Amtsgeheimnisverletzung gefordert. Sie forderte allerdings bei drei von sechs Anklagepunkten Freisprüche.
Für einen Schuldspruch plädierte die Staatsanwaltschaft etwa für formlose Schreiben der Beamtin an EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, das ihnen die Vorstrafen vorhielt und fälschlicherweise suggerierte, sie könnten ihre Aufenthaltsbewilligung verlieren.
Mit diesen Einschüchterungen habe die Beschuldigte Grenzen überschritten und pflichtwidrig gehandelt, sagte der Richter. Dies sei aber nicht strafrechtlich relevant. Die Betroffenen hätten Rechtsmittel zur Verfügung gehabt, um diese Schreiben anzufechten. Wenn jemand aus Angst vor der Obrigkeit nicht davon Gebrauch mache, liege noch kein Amtsmissbrauch vor.
Der Beamtin wurde auch vorgeworfen, eine Ausstandsverordnung missachtet zu haben. Faller kam zum Schluss, dass gar nicht bekannt sei, ob die Beschuldigte deswegen auf den für sie gesperrten Fall Einfluss nahm. Auch beim Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung wies der Richter auf fehlende Angaben in der Anklageschrift hin. Hier sei ebenfalls nicht klar, bei welcher Person konkret die Privatsphäre verletzt wurde. «Es steht ein genereller Vorwurf im Raum und das reicht nicht», sagte Faller. Im Zweifel für die Angeklagte müsse daher ein Freispruch erfolgen.
«Sie waren überzeugt, das Richtige zu machen, doch sie gingen dabei fragwürdige Wege», sagte Faller zur Beschuldigten. So habe die Abteilungsleiterin geglaubt, den Kanton vor Missbrauch, Kriminalität und religiösem Fundamentalismus zu schützen und habe dabei zweifelhafte Mittel angewendet, was aber nicht in der Beurteilung des Strafgerichts liege.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft sagte gegenüber den Medien, dass sie noch darüber berate, ob sie das Urteil weiterzieht oder nicht.
Die heute 49-jährige, ehemalige Migrationsbeamtin wurde beschuldigt, zwischen 2020 und 2024 ihre Amtsgewalt wiederholt missbraucht zu haben. So soll Ausländerinnen und Ausländer mit frei erfundenen und rechtswidrigen Sanktionen schikaniert haben.
Der Schutz vor Kriminalität sei ihr sehr wichtig und dabei habe sie «Grenzen ausgelotet», sagte die 49-Jährige am Montag vor dem Strafgericht in Muttenz. Heute würde sie es «anders und besser machen». Sie habe aber «in voller Überzeugung, das Richtige zu tun», gehandelt, sagte sie.










