Tunesische Menschenrechtsgruppen haben der Wahlbehörde des Landes am Dienstag «Bedrohung» der Pressefreiheit vorgeworfen.
Plakat mit Präsident Kais Saied
Plakat mit Präsident Kais Saied - AFP
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • 28 Organisationen kritisieren «Überwachung» und «Zensur».

28 Organisationen erklärten in einer gemeinsamen Mitteilung, die Wahlbehörde (Isie) greife die Meinungsfreiheit an, betreibe Zensur von Medienorganisationen und verletze damit «auf eklatante Weise das Gesetz». Die Behörde gehe wie eine Polizeieinheit vor, die «die öffentliche Meinung und die Medien zensiert».

Die Wahlbehörde hatte vergangene Woche Klage gegen mehrere Blogger und Medien wegen angeblicher Vergehen während eines Referendums über eine neue Verfassung eingereicht. Sie warf ihnen unter anderem Beleidigungen, «Angriffe auf die Würde der Wähler», Verbreitung von Falschnachrichten und Annahme ausländischer Gelder vor.

Die angeblichen Straftaten erfolgten vor einer Volksabstimmung im Juli über eine von Präsident Kais Saïed vorangetriebene Verfassungsänderung, die dem Staatschef deutlich mehr Macht verleiht.

«Wir finden es merkwürdig, dass Isie nicht an der Transparenz des Wahlprozesses interessiert war und an einer ordentlichen und freien Wahl», erklärten die Organisationen, darunter die Nationale Journalistenvereinigung und die Tunesische Anti-Folter-Organisation. Stattdessen konzentriere die Behörde ihre Anstrengungen «auf die Überwachung der Meinung der Menschen, verhängt Zensur, verfolgt diejenigen mit einer Meinung und bedroht Kandidaten, Medien und Nichtregierungsorganisationen».

Saïed war Ende 2019 gewählt worden. Im Juli 2021 entmachtete er unter Berufung auf Notstandsgesetze die Regierung und das Parlament. Das Verfassungsreferendum und die Wahl eines weitgehend entmachteten Parlaments Mitte Dezember waren weitere Meilensteine auf dem Weg Saïeds zu einem Ausbau seiner Macht. Tunesische und ausländische Menschenrechtsgruppen sehen darin eine Gefahr für die einzige Demokratie, die aus dem Arabischen Frühling hervorgegangen war.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

PressefreiheitParlamentRegierungGesetzKlage