Aargau spricht absolutes Feuerverbot im Freien aus
Im Kanton Aargau gilt ab Dienstagmittag ein absolutes Feuerverbot im Freien. Damit sind auch Feuerwerke sowie Höhen- und 1.-August-Feuer untersagt, wie die Staatskanzlei am Montag mitteilte.

Das Verbot gilt ab 12.00 Uhr am Dienstag. Das Verbot sei notwendig, weil Böden, Felder, Bäume und Büsche ausgetrocknet seien. Die Brandgefahr habe sich weiter erhöht, heisst es in einer Medienmitteilung.
Das absolute Feuerverbot im Freien bleibt demnach bis auf Widerruf in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen aufgehoben.
Verboten ist daher auch das Abbrennen von Kleinfeuerwerk wie Zuckerstöcke. Erlaubt bleibt jedoch das Grillieren mit Gas- und Elektrogrills – solange man auf mögliche Brandrisiken in der Umgebung achtet, wie der Kanton festhält.
In den kommenden Tagen sei mit stetig steigenden Temperaturen zu rechnen. Daher habe das Departement Gesundheit und Soziales, gestützt auf das Brandschutzgesetz, für das ganze Kantonsgebiet ein absolutes Feuerverbot im Freien erlassen, heisst es in der Begründung.






