Zu wenige Plätze für psychisch schwer belastete Jugendliche

Keystone-SDA
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Bern,

Der Bundesrat warnt vor zu wenigen Betreuungsplätzen für psychisch belastete Jugendliche und will die Kantone weiterhin unterstützen.

Psychisch krank St. Gallen
Vor allem geschlossene Einrichtungen für junge Frauen fehlen, Fachkräftemangel erschwert den Ausbau spezialisierter Angebote in der Schweiz. (Symbolbild) - depositphotos

In der Schweiz gibt es zu wenige Betreuungsplätze für psychisch schwer belastete Jugendliche, vor allem in geschlossenen Einrichtungen und für junge Frauen. Der Bund will die für die Einrichtung solcher Plätze zuständigen Kantone weiterhin unterstützen.

Das steht im Bericht zum Jugendstrafrecht, den der Bundesrat am Freitag verabschiedet hat. Vermehrt müssten schwer traumatisierte Jugendliche und/oder junge Menschen mit komorbiden psychischen Belastungen betreut werden.

Einweisende Stellen und Einrichtungen berichten über einen immer anspruchsvolleren Massnahmenvollzug. Es brauche mehr und spezialisierte Angebote für diese Jugendlichen, schreibt der Bundesrat. Dafür müssten aber keine Gesetze angepasst werden, sondern es müsse beim Vollzug angesetzt werden.

Fachkräftemangel erschwert Lösung des Problems

Ein Problem ist dabei der gemäss Bericht gravierende Mangel an Fachleuten. «Selbst, wenn neue Angebote geschaffen würden, ist es unsicher, ob die benötigten Fachkräfte zur Verfügung stehen würden», schreibt der Bundesrat. Neue Angebote seien Sache der Kantone.

Dass solche Angebote häufig kantonsübergreifend und teuer seien, halte einzelne Kantone davon ab, den Aufbau und die Grundfinanzierung zu übernehmen. Der Bund übernimmt zwar einen Teil dieser Kosten. «Doch die Hauptlast fällt in der Regel auf den Standortkanton», heisst es im Bericht.

Neue Fachkonferenz zur Lösungsfindung

Der Bundesrat begrüsst es, dass die Konferenz der Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) eine neue Fachkonferenz zum Austausch darüber gebildet hat.

In der Schweiz werden straffällig gewordene Jugendliche nicht nur mit einer Strafe belegt, sondern es werden auch erzieherische und/oder therapeutische Massnahmen angeordnet. Ziel ist, die jungen Menschen von weiteren Straftaten abzuhalten.

Ein Freiheitsentzug kann zum Beispiel kombiniert werden mit Aufsichtsmassnahmen, persönlicher Betreuung, ambulanten Therapien und Unterbringung in einer offenen oder einer geschlossenen Einrichtung. Auch Mediation ist möglich, damit Konflikte von den Beteiligten mit neutraler Unterstützung geklärt werden können.

Kommentare

User #2444 (nicht angemeldet)

Alle am Morgen zum Arbeiten schicken. Nach einem Monat brauchen sie keinen Psychologen mehr

User #1052 (nicht angemeldet)

Jede junge Generation hatte Probleme. Bei uns, ("Boomer"), hiess es nach einem Gespräch mit den Eltern - 'so, auf gehts und durchbeissen. Von Nichts kommt nichts.' So war das damals. Die Jungen heutzutags sollen sich in der Freizeit sinnvoll beschäftigen, statt nur Soc. M., Handy, PC, wer weiss was noch.

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