Zu wenige Plätze für psychisch schwer belastete Jugendliche
Der Bundesrat warnt vor zu wenigen Betreuungsplätzen für psychisch belastete Jugendliche und will die Kantone weiterhin unterstützen.

In der Schweiz gibt es zu wenige Betreuungsplätze für psychisch schwer belastete Jugendliche, vor allem in geschlossenen Einrichtungen und für junge Frauen. Der Bund will die für die Einrichtung solcher Plätze zuständigen Kantone weiterhin unterstützen.
Das steht im Bericht zum Jugendstrafrecht, den der Bundesrat am Freitag verabschiedet hat. Vermehrt müssten schwer traumatisierte Jugendliche und/oder junge Menschen mit komorbiden psychischen Belastungen betreut werden.
Einweisende Stellen und Einrichtungen berichten über einen immer anspruchsvolleren Massnahmenvollzug. Es brauche mehr und spezialisierte Angebote für diese Jugendlichen, schreibt der Bundesrat. Dafür müssten aber keine Gesetze angepasst werden, sondern es müsse beim Vollzug angesetzt werden.
Fachkräftemangel erschwert Lösung des Problems
Ein Problem ist dabei der gemäss Bericht gravierende Mangel an Fachleuten. «Selbst, wenn neue Angebote geschaffen würden, ist es unsicher, ob die benötigten Fachkräfte zur Verfügung stehen würden», schreibt der Bundesrat. Neue Angebote seien Sache der Kantone.
Dass solche Angebote häufig kantonsübergreifend und teuer seien, halte einzelne Kantone davon ab, den Aufbau und die Grundfinanzierung zu übernehmen. Der Bund übernimmt zwar einen Teil dieser Kosten. «Doch die Hauptlast fällt in der Regel auf den Standortkanton», heisst es im Bericht.
Neue Fachkonferenz zur Lösungsfindung
Der Bundesrat begrüsst es, dass die Konferenz der Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) eine neue Fachkonferenz zum Austausch darüber gebildet hat.
In der Schweiz werden straffällig gewordene Jugendliche nicht nur mit einer Strafe belegt, sondern es werden auch erzieherische und/oder therapeutische Massnahmen angeordnet. Ziel ist, die jungen Menschen von weiteren Straftaten abzuhalten.
Ein Freiheitsentzug kann zum Beispiel kombiniert werden mit Aufsichtsmassnahmen, persönlicher Betreuung, ambulanten Therapien und Unterbringung in einer offenen oder einer geschlossenen Einrichtung. Auch Mediation ist möglich, damit Konflikte von den Beteiligten mit neutraler Unterstützung geklärt werden können.